Kampfmittelräumdienst

Kampfmittelräumdienst

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Rheinland-Pfalz

Feldweg auf dem Themenwanderweg


Klarstellung der originären Aufgaben des KMRD:

Organisatorisch gehört der Kampfmittelräumdienst zum Referat 23 "Ordnungswesen, Hoheitsangelegenheiten, Lohnstelle ausländische Streitkräfte" der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Er besteht aus einer Leit- und Koordinierungsstelle in Koblenz, die von dem technischen Leiter geführt wird und zwei Räumgruppen in Koblenz und Worms.

Bei  Munitionsfunden bitte das zuständige Ordnungsamt (Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) bzw. bei Gefahr im Verzug die Polizei informieren.

Die Beseitigung von Kampfmitteln (Fundmunition der beiden Weltkriege) ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes RLP (POG). Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Die Polizei veranlasst nur bei Gefahr im Verzug die erforderlichen Erstmaßnahmen und unterstützt im Bedarfsfalle, insbesondere bei größeren Evakuierungs –und Absperrungsmaßnahmen.

Die Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes sind auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Aufgefundene Kampfmittel werden vom Kampfmittelräumdienst identifiziert, ggf. entschärft, abtransportiert und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Die Kosten des Kampfmittelräumdienstes werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen.

Darüber hinausgehende Maßnahmen und Kosten (insbesondere durch Einbindung privater Fachfirmen, etwaiger Wiederherstellungsaufwand, Baustillstand, Evakuierungen und andere behördliche Begleitmaßnahmen) sowie vom KMRD nicht zu verantwortende Folgeschäden unterfallen der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bzw. der Risikosphäre des Bauherrn oder Grundstückseigentümers.

Für die Anforderung des KMRD muss ein konkreter Gefahrenhintergrund vorliegen!

Der Gefahrenverdacht kann durch geeignete private Fachfirmen (kostenpflichtig) nachgewiesen werden.

Hinweise zu den gesetzlichen Zuständigkeiten sowie Listen geeigneter privater Fachunternehmen stehen auch auf den Internetseiten der ADD unter folgendem Link:

www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/Kampfmittelraeumdienst/