Preisblatt
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Preisblatt
Anlage 1 zu den Zusätzlichen Versorgungsbedingungen Wasserversorgung
der Verbandsgemeinde Baumholder
§ 1 Grundpreis
(zu § 16 ZVBWasser)
- Der Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von bis zu einschließlich
bis 5 m³ | 162,00 € |
bis 7m³ | 173,00 € |
bis 20m³ | 180,00 € |
bis 30m³ | 209,00 € |
bis 40m³ und größer | 245,00 € |
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.
§ 2 Arbeitspreis
(zu § 17 ZVBWasser)
Der Arbeitspreis beträgt
je m³ | 2,70 € |
Bei dem hier ausgewiesenen Preis handelt es sich um den Nettobetrag. Er gilt zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Baukostenzuschuss
(zu § 5 ZVBWasser)
(1) Der Baukostenzuschuss beträgt 2,70 € / m² der maßgeblichen Grundstücksfläche. Er gilt zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Anschlüsse an vor dem 01. Januar 1981 errichteten oder begonnenen Verteilungsanlagen gelten die Baukostenzuschüsse gemäß § 4 ZVBWasser unverändert weiter.
§ 4 Sondervereinbarung
Entgelte für die Vermietung und den Einsatz eines Standrohres:
1. bis 3. Tag | 10,00 € |
jeder weitere Tag | 1,50 € |
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei der Vermietung ist eine Kaution i.H.v. 1.500,00 € (inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer) zu hinterlegen.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Anlage zur ZVBWasser tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
- Verbandsgemeindewerke -
Baumholder, den 07. Februar 2025
Gez. Bernd Alsfasser
Bürgermeister
Hinweis zu den Preisen Abwasserbeseitigung
Schmutzwassergebühr | 2,10 € / m³ |
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,27 € / m² |
Abwasserabgabe | 17,90 € / Person |