Briefwahlunterlagen beantragen
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen.
Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar sein. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei der Wahlbehörde ab!
Briefwahlunterlagen können ab sofort bis 18.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- online, über https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=69
- durch einfache Email an wahlen@vgv-baumholder.de
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Auslieferung bis 02.02.2025)
oder mittels formlosen Schreiben an:
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
Wahlamt
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
oder - per Fax unter 06783 - 8160
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren
- Familiennamen
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und
- nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.