Pressemitteilung
TOP 1. | Vergabe Planungsleistungen für die Gestaltung der Freifläche Stadtweiher Nord mit "Naturerlebnisraum" und ruhiger Begegnungszone |
Im Rahmen der Stadtsanierung Baumholder soll als letzter Baustein der Freizeitanlagen am Stadtweiher die Fläche im Norden als „Naturerlebnisraum mit einer ruhigen Begegnungszone“ gestaltet werden. Dazu wurde im April 2024 ein Konzept mit Kostenschätzung zur Vorstellung bei der ADD erstellt.
Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde das Büro BBB aus Kaiserslautern aufgefordert ein entsprechendes Honorarangebot vorzulegen. Eine kurzfristige Vergabe ist erforderlich, da die ADD die Forderung aufgestellt hat, dass alle noch ausstehenden Maßnahmen in die kofi 2025 einzupflegen sind und der komplette Antrag bis Ende Februar 2025 mit den entsprechenden Ausführungsplänen zur Genehmigung vorzulegen ist. Unter Berücksichtigung der geschätzten Kosten in Höhe von ca. 120.000.- € hat das Büro BBP aus Kaiserslautern uns ein HOAI-Angebot für die Leistungsphasen 1-9 bis zum heutigen Nachmittag versprochen. Nach Möglichkeit wird das Angebot in der Sitzung vorgetragen. Nach unseren Berechnungen liegt das Angebot unter 25.000.- €. Gemäß Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz (5.2.2) können Planungsleistungen bis zu einer Auftragsgrenze von 25.000.- € (ohne Umsatzsteuer) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros verhandelt und vergeben werden.
Das Büro BBP hat für die Stadt Baumholder bereits bei der Ermittlung der Grundlagen der Stadtsanierung mitgearbeitet. Diese Vorkenntnisse sind in die einzelnen Leistungsphasen der HOAI entsprechend zu berücksichtigen, so dass das Honorar im Bereich der o.g. Grenzen liegen müsste.
Kurz vor Beginn der Sitzung wurde dem FB 3 das Angebot des Büros BBP vorgelegt. Das Büro bietet uns die Leistungen zum Nettobetrag von 24.493,18 € an.
Beschluss:
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Planungsleistungen für die Gestaltung der Freifläche Stadtweiher Nord mit „Naturerlebnisraum“ und ruhiger Begegnungszone“ an das Büro BBP zum Angebotspreis von 24.493,18 € (netto) zu erteilen.
TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Stadtrat |
Der Stadtrat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Rates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Stadtrat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft.
Sofern der Stadtrat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Im § 30 (1), Satz 2, wird folgender Satz angefügt: „Fraktionssprecher haben beratende Stimme“.
TOP 3.1. | Annahme einer Geldzuwendung |
Gemäß § 94 Abs. 2 GemO hat die Stadt Baumholder über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:
300,00 Euro von der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG, 55469 Simmern zur Förderung des Brauchtums (Ausschmückung des Weihnachtsmarktes 2024) - § 52 Bas. 2 Nr. 23 AO.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannte Geldzuwendung an.
TOP 3.2. | Annahme von Spenden |
Die Stadt Baumholder hat gemäß § 94 Abs.3 GemO über die Annahme folgender Zuwendungen zu entscheiden:
a) Sachzuwendung in Höhe von 694,96 € inkl. MwSt. von der Firma B-Site, 55774 Baumholder für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) für eine Fahrradreparaturstation inkl. Bodenplatte am Pumptrackpark/kommunikationsplatz,
b) Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 1.000,00 € (2 mal 500,00 €) der Kreissparkasse Birkenfeld, 55774 Baumholder zur Förderung des Sports,
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannten Zuwendungen an.
TOP 4. | Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Baumholder für das Jahr 2024 |
Der Ehrenamtspreis der Stadt Baumholder für das Jahr 2024 wurde an Herrn Jürgen Henze verliehen.