Öffentliche Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat in seiner Sitzung vom 10.07.2024 § 1 der Hauptsatzung geändert, wonach öffentliche Bekanntmachungen, soweit zulässig, zukünftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Dies wurde bereits veröffentlicht.
In der Sitzung vom 10.09.2024 hat der Verbandsgemeinderat darüber hinaus entschieden, dass im Übrigen, sofern eine ausschließlich elektronische Bekanntmachung nicht zulässig ist, die öffentlichen Bekanntmachungen in der Westricher Rundschau erfolgen sollen.
Baumholder, 30.10.2024
Bernd Alsfasser, Bürgermeister