Der Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Ökompark Heide Westrich Nord“ aufzustellen.
Bereits seit den späten 1990er Jahren befindet sich der Ökompark Heide Westrich in der Planung. Im Jahr 2002 wurde der Bebauungsplan „Ökompark Heide-Westrich“ für ein erstes Teilgebiet südlich der A 62 aufgestellt. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes wurde auch das Baurecht für den Autobahnanschluss geschaffen. Bis heute wurde die damalige Planung jedoch nicht umgesetzt. Grundlage für die geplante Industrie– und Gewerbeansiedlung sollte die Errichtung des Autobahnanschlusses sein, dessen Umsetzung nunmehr vorangetrieben wird.
Im Sommer 2021 wurde vom Bundesverkehrsministerium die Freigabe zur Errichtung des für den Ökompark Heide-Westrich notwendigen Autobahnanschlusses erteilt. Im Anschluss hat auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz der Entwicklung des Ökomparks Heide-Westrich die Unterstützung zugesagt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Birkenfeld wurde dem Projekt höchste Priorität eingeräumt. Erste ansiedlungsbereite Unternehmen haben bereits ihr Interesse an einem Standort innerhalb des Ökomparks Heide-Westrich bekundet. Neben dem Teilbereich südlich der A 62 ist auch ein Teilbereich nördlich der A 62 für eine Gewerbeansiedlung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Ökomparks Heide Westrich nördlich der A 62 geschaffen werden. Der Bereich westlich des Eiselbaches soll hierfür zu einem Gewerbepark entwickelt werden, wohingegen der Teilbereich, welcher dem Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Rückweiler zugehörig ist, größtenteils als Forschungs- und Dienstleistungscampus ausgestaltet werden soll.
Die Erschließung des Gebietes wird über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr nördlich der A 62 am Autobahnanschluss erfolgen. Vom Kreisverkehr abgehend wird ein Teil der Fläche über die Kreisstraße 60 und über eine neu zu schaffende Stichstraße Richtung Rückweiler erschlossen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 78 ha, wobei hiervon ca. 49 ha der Ortsgemeinde Leitzweiler sowie ca. 29 ha der Ortsgemeinde Rückweiler zuzuordnen sind.
Ein Teilbereich der Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplanes. „Ökompark Heide-Westrich“ von 2002, welcher folglich durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Ökompark Heide-Westrich Nord“ überplant wird.
Ohne Aufstellung des Bebauungsplanes „Ökompark Heide-Westrich Nord“ beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan „Ökompark Heide Westrich Nord“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ökompark Heide Westrich“ von 2002. Die Übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ökompark Heide Westrich“ bleiben hiervon unberührt.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für den Geltungsbereich gewerbliche Baufläche und Landwirtschaftliche Fläche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 8 BauGB für den Bereich der Landwirtschaftlichen Fläche und der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Baumholder veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt unter: www.geoportal.rlp.de.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: s-naeher@baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Baumholder, 13.12.2025
Gez. Bernd Alsfasser
Verbandsvorsteher