Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Fohren-Linden hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Baugebiet „In der Dell““ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet „In der Dell““ werden folgende Ziele verfolgt:
Die Ortsgemeinde Fohren-Linden beabsichtigt den Bebauungsplan „Baugebiet „In der Dell““ von 1999 zu ändern. Planungsanlass ist die nicht rechtssichere Festsetzung der Gebäudehöhe und planungstechnische nicht mehr zeitgemäße Festsetzung zur Ausgestaltung von Drempeln.
Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan zu ändern, um rechtssichere und zeitgemäße Festsetzungen für die Zukunft sicherzustellen.
Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Baugebiet „In der Dell““ aus dem Jahr 1999. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet In der Dell“ ersetzt den Bebauungsplan „Baugebiet In der Dell“ (1999) lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Baugebiet In der Dell“ (1999) bleiben hiervon unberührt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 hier veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 004, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Fohren-Linden, 22.01.2025
Gez. Michael Reis
Ortsbürgermeister