Zuschlagserteilungen

Zuschlagserteilungen

Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A informiert die Verbandsgemeinde Baumholder hier über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabeverfahren:

BAULEISTUNGEN (VOB)

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer 

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.

LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGEN (VOL)

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer 

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.