Zuschlagserteilungen
Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A informiert die Verbandsgemeinde Baumholder hier über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabeverfahren:
BAULEISTUNGEN (VOB)
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGEN (VOL)
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.