Steuer

Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025


Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der
Grundsteuer und der Hundesteuer
für das Kalenderjahr 2025

 

Aufgrund des § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 29 des Grundsteuergesetzes
und des § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 der jeweiligen Hundesteuersatzung werden

die Grundsteuer, die Hundesteuer,
und der Landwirtschaftskammerbeitrag
für das Kalenderjahr 2025

für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg

hiermit festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2025 die gleichen Beiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für diese Fälle ergeht kein neuer schriftlicher Steuerbescheid.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, einzulegen.
Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.

Namens und im Auftrag der Stadt Baumholder und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
55774 Baumholder, den 02.01.2025

gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister