Grabmale werden im März auf Standfestigkeit geprüft
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.
Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Baumholder ist ab dem 24. März vorgesehen und wird von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.Grabsteininspektor.de