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Pressemitteilung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder am 20.03.2025

Pressemitteilung

TOP 1.    Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig."

Ende Februar wurde das Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ (LGRZN) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Das Gesetz wurde in einigen Gremien bereits vorberaten und ist als Info-Paket dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Hintergrund ist die Förderung von Maßnahmen in der VG-Baumholder bis zu einer Förderhöhe von rd. 1,573 Mio. €.
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung vom 26.02.2025 dafür ausgesprochen, die Fördergelder teilweise für Maßnahmen der Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Ältestenratssitzung und Ortsbürgermeisterbesprechung war jedoch die Mehrzahl der Ortsgemeinden für einen Verbleib des gesamten Förderbetrages bei der Verbandsgemeinde. Den Ortsgemeinden solle allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, Anträge für eigene Maßnahmen an die VG stellen zu können, wobei sie sich an der fiktiven Verteilung von 50 % der Fördersumme (abzüglich der Personalkosten), bezogen auf die Einwohnerzahl, orientieren sollen.
 
In der Anlage wurde als Diskussionsgrundlage fiktiv eine Verteilung von 50% des Förderbetrags auf die Ortsgemeinden nach Einwohnerzahlen vorgenommen.
Ggfs. müsste, sofern in der VGV zusätzliche Personalkosten oder externe Kosten durch die Bearbeitung entstehen, der Gesamtbetrag vorher entsprechend reduziert werden.

Beschluss:
Die in der VG Baumholder zugeteilten Mittel in Höhe von rd. 1,573 Mio. € verbleiben zunächst bei der Verbandsgemeinde. Die durch Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zusätzlich entstehenden Personalausgeben können bis zur Höhe von 5% der Fördersumme hierfür verwendet werden (§2 Abs. 3 LGRZN). Bei 1,573 Mio. € wären das rd. 78.000 €. Es ist beabsichtigt einer Kollegin für die zunächst 24 Monate eine Stundenerhöhung von 15,5 Wochenstunden für Beantragung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahme zu gewähren und dies als Maßnahme anzumelden.
Der entsprechenden Personenmaßnahme (befristete Stundenerhöhung) wird zugestimmt und im nächsten Stellenplan berücksichtigt.
Die Ortsgemeinden sind aufgefordert, Maßnahmen aus ihrem Bereich zu entwickeln und der Verwaltung mitzuteilen, wobei sie sich an der noch zu übersendenden Zusammenstellung orientieren soll, wonach 50% der Fördersumme nach Abzug der Personalaufwendungen (78.000 €) nach Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt wurden. Die Mitteilung der Maßnahme soll bis zum 30.06.2025 erfolgen.
Sofern mehr Maßnahmen eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, soll der Verbandsgemeinderat über die Priorisierung entscheiden.


TOP 2.    Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark Berglangenbach" in der Ortsgemeinde Berglangenbach, Verbandsgemeinde Baumholder.
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft, Grünflächen und Wald dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 22,1 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Berglangenbach“.

TOP 3.    Vergabe Ausbau und Neugestaltung des Schulhofes, "Grundschule Westrich " Baumholder

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A sind zum Submissionstermin am
11.02.2025 sieben Angebote fristgerecht eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung der
Angebote durch das Ingenieurbüro BBP, ergab sich folgende Bieterreihenfolge:

Bieter Angebotssumme (Brutto)
AVE GmbH, St. Wendel
594.394,77 €
Bieter 2 614.950,45 €
Bieter 3 652.120,00 €
Bieter 4 673.281,02 €
Bieter 5 693.945,93 €
Bieter 6 740.794,37 €
Bieter 7 807.672,93 €

Ein Bietergespräch wurde bereits durchgeführt in dem der Bieter die Einheitspreise und den Gesamtpreis nochmals bestätigte.
Die Firma AVE GmbH ist der Verbandsgemeinde als leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bekannt, so dass keine Bedenken gegen eine Vergabe bestehen.

Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag zum Ausbau und Neugestaltung des Schulhofes, Grundschule „Westrich“ in Baumholder, an die Firma AVE Asphalt-Vertrieb und Einbau GmbH aus St. Wendel zum Angebotspreis von 594.394,77 € zu vergeben.

TOP 4.    Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
a)    Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
b)    Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.
c)    Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.

Beschluss:

  1. Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.    
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  3. Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen.
  4. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  5. Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nachfolgenden Maßgaben erfolgen:

A.     Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
      ☒ Ökostrom ohne Neuanlagenquote
          (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der
           Angebotspreis)
B.     Beschaffungsmodell
      ☒ Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr
C.     Zuordnung
      ☒ Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.