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Verbandsgemeinderat Baumholder

Pressemitteilung

Pressemitteilung VG Rat 10.09.2024

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die Ratsmitglieder Marianne Thömes, Heiko Bier, Yannick Simon, Günther Jung und Wolfgang Keller per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet.

TOP 1.

Wahl eines weiteren Beigeordneten

- Wahl, Ernennung und Amtseinführung

Die Verbandsgemeinde Baumholder hat gemäß § 6 der am 10.07.2024 geänderten und am 05.09.2024 in Kraft getretenen Hauptsatzung bis zu drei Beigeordnete.

Der Erste Beigeordnete und ein Beigeordneter wurde bereits in der Sitzung vom 10.07.2024 gewählt. Nach Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung kann nun auch ein weiterer (dritter) Beigeordneter gewählt werden.

Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO).

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 GemO.

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem VG-Rat vor der Wahl vorgeschlagen werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichen, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los. Das Los ist vom Vorsitzenden zu ziehen.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei eben so viel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist die Wahl zu wiederholen (zweiter Wahlgang). Erhält die Person auch in diesem Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit so ist sie abgelehnt. Der Rat kann in derselben Sitzung beschließen auf Grund neuer Wahlvorschläge eine neue Wahl durchzuführen, wobei die abgelehnte Person erneut vorgeschlagen werden kann.

Unterschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Beigeordneter darf nicht sein, wer nicht Bürger der Gemeinde ist. Dies setzt u.a. voraus, dass er oder sie seit mindestens 3 Monaten seinen/ihren Hauptwohnsitz in der VG-Baumholder hat.

Die Beigeordneten sind in öffentlicher Sitzung zu Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und ins Amt ein zu führen (§ 54 Abs. 1 GemO).

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde und obliegt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde.

Der Vorsitzende forderte den Rat auf Vorschläge für die Wahl zum Beigeordneten zu machen.

Es wurde Michael Röhrig vorgeschlagen. Weitere Vorschläge ergaben sich nicht.

Es wurde daher in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt, auf denen mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden konnte.

An der Wahl nahmen 23 Ratsmitglieder teil. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte.

Nach Auszählung der Stimmzettel ergab sich folgendes Ergebnis:

„Ja“:  13 Stimmen; „Nein“: 10 Stimmen.

Damit war Michael Röhrig zum Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Danach wurde Michael Röhrig von Bürgermeistern Alsfasser zum Beigeordneten der VG Baumholder ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt. Über Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine gesonderte Niederschrift angefertigt.

Michael Röhrig nahm am Beratungstisch Platz.

TOP 2.

Notbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Baumholder

Für die Freiwillige Feuerwehr Baumholder soll ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 beschafft werden. Es handelt sich hierbei um eine Notbeschaffung als Ersatz für das HLF10 und das LF24. Beide Fahrzeuge sind auf Grund vielfältiger, nicht verifizierbarer elektronischen Schäden nur noch bedingt einsatzfähig.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung des Fahrzeuges wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit E-Mail vom 17.07.2024 erteilt.

Für das Fahrgestell wurden Angebote von 5 Firmen angefordert. Zusätzlich belaufen sich die Kosten für den Fahrzeugaufbau auf ca. 135.000,00 €, dieser wird in einem gesonderten Beschluss nach Vorlage aller Angebote im Verbandsgemeinderat beauftragt.

Entsprechende Mittel in Höhe von 670.000,00 € werden im Nachtragshaushalt eingestellt.

Die Firmen Lentner und Rosenbauer können im geforderten Zeitraum kein Fahrzeug liefern.

Es wurden drei Angebote abgegeben:

Nr.

Firma

1.

Firma Schmitz Feuerwehrtechnik

 

2.

Firma Ziegler GmbH

3.

Firma Schlingmann

Der ebenfalls anwesende Wehrleiter Marco Braun stand für Fragen zur Verfügung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für das Fahrgestell des HLF20 für die Feuerwehr Baumholder der Firma Ziegler GmbH zu erteilen. Die entsprechenden Mittel sollen in einem Nachtraghaushalt bereitgestellt werden.

TOP 3.

Wahl der Ausschussmitglieder

Gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung haben die Ausschüsse des Verbandsgemeinderates Baumholder 9 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Verbandsgemeinderates sein, entsprechendes gilt für die Stellvertreter (§ 3 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung).

Zuteilungsverfahren

Ausschussberechnung

Anfangsdivisor:  2,6666 (= 24 Gesamtstimmen / 9 Sitze)

Wahlvorschlag

Sitze im Rat

Division

Sitzanteil

Sitze im Aussch.

Freie Wähler

7

7   /  2,6666

2,625

3

SPD

6

6   /  2,6666

2,2500

2

CDU

4

4   /  2,6666

1,5

2

FWG

3

3   /  2,6666

1,125

1

FDP

1

1   /  2,6666

0,375

0

Grüne

1

1   /  2,6666

0,375

0

LfB

2

2   /  2,6666

0,75

1

Sitze gesamt

24

 

 

9

Nach § 40 Abs. 5 GemO werden sonstige Wahlen grundsätzlich mit Stimmzetteln in geheimer Abstimmung durchgeführt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt etwas anderes.

Der Vorsitzende erläuterte die anstehenden Wahlen. Büroleiter Specovius wies darauf hin, dass von Seiten der SPD-Fraktion keine Vorschläge für einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den HFA gemacht worden seien. Christian Flohr erläuterte, warum die SPD-Fraktion sich nicht an

einem gemeinsamen Wahlvorschlag für den HFA beteiligen werde. Bei den bisher gemachten Vorschlägen sehe man die Abbildung der Mehrheitsverhältnisse des Rates im HFA gefährdet.

Da für den HFA damit kein gemeinsamer Wahlvorschlag gemacht wurde, forderte der Vorsitzende zu Wahlvorschlägen zur Wahl des HFA auf.

Von der SPD-Fraktion wurden vorgeschlagen:

  • Christian Flohr; Vertr. Thomas Spallek
  • Dirk Köbrich, Vertr. Marianne Thömes
  • Timo Schahn; Vertr. Martin Schüßler

Von der Fraktion der Freien Wähler wurden vorgeschlagen:

  • Karl-Heinz Gisch; Vertr. Anett Albrecht
  • Rouven Hebel; Vertr. Alexander Werle
  • Thomas Cordier; Vertr. Alfred Heu
  • Pascal Wagner Schön; Vertr. Dieter Leonhard

Von der CDU-Fraktion wurden vorgeschlagen:

  • Lutz Altekrüger; Vertr. Gerhard Eli
  • Ignaz Forster; Vertr. Aljoscha Schmidt

Von der Fraktion der FWG Dr. Nagel wurde vorschlagen:

  • Günther Jung; Vertr. Ulrich Jung

Von der Fraktion der LfB wurde vorgeschlagen:

  • Carsten Gräßer; Vertr. Reimund Conrad

Da mehrere Wahlvorschläge gemacht wurden, war nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 45 Abs. 1 S. 3 GemO i.V.m. § 41 Abs. 1 und 2 KWG).

Den wahlberechtigten Ratsmitgliedern wurde jeweils ein leerer Stimmzettel ausgehändigt, auf dem die Kurzbezeichnung des Wahlvorschlages, der gewählt wurde, in geheimer Wahl notiert werden sollte.
Es nahmen 22 Ratsmitglieder an der Wahl teil.

Die Auszählung der Stimmzettel nach Abschluss der Wahlhandlung ergab folgendes Ergebnis:

SPD:6;    FW:  7;   CDU:  4;   FWG:  3;   LfB:  2

Die Berechnung der Sitzverteilung nach § 41 Abs. 1 KWG ergab folgende Sitzverteilung:

SPD: 2;   FW: 3;   CDU: 2;   FWG: 1;   LfB: 1
(die Berechnung ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt)

Damit waren folgend Personen und Stellvertreter in den HFA gewählt:

  • Christian Flohr; Vertr. Thomas Spallek
  • Dirk Köbrich, Vertr. Marianne Thömes
  • Karl-Heinz Gisch; Vertr. Anett Albrecht
  • Rouven Hebel; Vertr. Alexander Werle
  • Thomas Cordier; Vertr. Alfred Heu
  • Lutz Altekrüger; Vertr. Gerhard Eli
  • Ignaz Forster; Vertr. Aljoscha Schmidt
  • Günther Jung; Vertr. Ulrich Jung
  • Carsten Gräßer; Vertr. Reimund Conrad

Für den weiteren Verlauf des TOP 3 waren sich die Fraktionen einig, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen.

Für die nachfolgenden Wahlen der weiteren Ausschüsse wurde daher beantragt, diese offen per Handzeichen durchzuführen.

 

1. Werksausschuss

Lfd.

Nr.

Name Ausschussmitglied

Gruppe

Stellvertreter

RM?

1.

Uwe Nees

FW

Heiko Bier

 

2.

Jürgen Saar

FW

Stefan Alsfasser

 

3.

Marcel Conde

FW

Martin Welsch

 

4.

Patric Kloos

CDU

Aljoscha Schmidt

 

5.

Manuel Lambert

CDU

Emely-Mae Rüfner

 

6.

Timo Schahn

SPD

Dirk Köbrich

 

7.

Martin Schüßler

SPD

Christopher Korb

 

8.

Günther Jung

FWG

Jens Kneller

 

9.

Reimund Conrad

LFB

Uwe Brand

 

10.

Marco Eisenhut

Personal



11.

Dennis Lachance

Personal



12.


Personal



2. Rechnungsprüfungsausschuss

Lfd.

Nr.

Name Ausschussmitglied

Gruppe

Stellvertreter

RM?

1.

Alexander Werle

FW

Anett Albrecht

 

2.

Heiko Bier

FW

Uwe Nees

 

3.

Julian Bier

FW

Alfred Heu

 

4.

Tobias Meyer

CDU

Bernd Glöckner

 

5.

Patric Kloos

CDU

Ignaz Forster

 

6.

Timo Schahn

SPD

Ursula Lambur

 

7.

Markus Ackermann

SPD

Martin Schüßler

 

8.

Jens Kneller

FWG

Ulrich Jung

 

9.

Carsten Gräßer

LFB

Thomas Pickard

 

3. Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauwesen

Lfd.

Nr.

Name Ausschussmitglied

Gruppe

Stellvertreter

RM?

1.

Stefan Alsfasser

FW

Jürgen Saar

 

2.

Uwe Nees

FW

Anett Albrecht

 

3.

Lennart Waack

FW

Heiko Winter

 

4.

Johann Ribitsch

CDU

Heinz Hartmann

 

5.

Ignaz Forster

CDU

Patric Kloos

 

6.

Marianne Thömes

SPD

Yannick Simon

 

7.

Christian Flohr

SPD

Birgit Eisenstein

 

8.

Jens Kneller

FWG

Ulrich Jung

 

9.

Wolfgang Keller

LFB

Claudia Ullrich

 

4. Schulträgerausschuss

Lfd.

Nr.

Name Ausschussmitglied

Gruppe

Stellvertreter

RM?

1.

Alexander Werle

FW

Rouven Hebel

 

2.

Anett Albrecht

FW

Heiko Bier

 

3.

Tina Hebel

FW

Kathrin Saar

 

4.

Patric Kloos

CDU

Aljoscha Schmidt

 

5.

Eva- Maria Kessler

CDU

Melanie Kloos

 

6.

Ursula Lambur

SPD

Dirk Köbrich

 

7.

Yannick Simon

SPD

Christopher Korb

 

8.

Ulrich Jung

FWG

Jens Kneller

 

9.

Timo Hoffmann

LFB

Wolfgang Keller

 

10.

Anke Georgiadis

GS

Stefanie Hahl


11.

Simone Bettinger

ElternV

Markus Schwarz


 

TOP 4.

Wahl der Mitglieder der Verbandsgemeinde Baumholder in der Verbandsversammlung und im Werksausschuss des Wasserzweckverbandes des Landkreises Birkenfeld

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes des Landkreises Birkenfeld besteht aus 16 Mitgliedern, der Werksausschuss aus 12 Mitgliedern.

Jedes Verbandsmitglied benennt für die beiden Gremien 3 von seinem Vertretungsorgan zu wählenden Mitgliedern und Stellvertreter, wobei hier für die beiden Organe Personenidentität, was die zu wählenden Mitglieder betrifft, besteht.

Bisher waren Mitglieder:

  • Manfred Schmidtberger                    (Stellvertr. Viktor Teichner)
  • Ignatius Forster                                  (Stellvertr. Hermann Josef Baltes)
  • Erwin Schug                                      (Stellvertr. Rouven Hebel)

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Wahl offen und en bloc abzustimmen.

Als Mitglieder in der Verbandsversammlung und im Werksausschuss des Wasserzweckverbandes des Landkreises Birkenfeld werden gewählt:

Mitglied                                                                      Stellvertreter

Rouven Hebel                                                           Uwe Nees

_______________________                                     _________________________

Manfred Schmidtberger                                            Dirk Köbrich

_______________________                                     _________________________

Sonja Kostka                                                             Axel Carius

_______________________                                     _________________________

 

TOP 5.

Wahl der Mitglieder der Verbandsgemeinde Baumholder in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark "Heide-Westrich"

Die Verbandsgemeinde Baumholder verfügt über drei Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark „Heide-Westrich“, wobei der Bürgermeister geborenes Mitglied ist.

Die weiteren zwei Vertreter sind vom Verbandsgemeinderat zu wählen.

Es werden vorgeschlagen:

Marianne Thömes

____________________________________

Ignaz Forster

_____________________________________

Florian Schmitt

_____________________________________

Büroleiter Specovius wies darauf hin, dass nunmehr 3 Vorschläge für die Wahl von zwei Vertretern vorlägen. Er schlug vor im Wege der Mehrheitswahl zu wählen, in dem ein Stimmzettel mit den drei Vorschlägen vorbereitet würde, von denen zwei angekreuzt werden könnten. Die beiden Vorschläge mit den meisten Stimmen seien dann als Vertreter gewählt.

Die SPD-Fraktion erklärte danach, dass sie nun einen eigenen Wahlvorschlag einreichen werde und wies darauf hin, dass dann, wie bei den Ausschüssen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sei. Gleichzeitig erhob Christian Flohr Zweifel daran, dass Bürgermeister Alsfasser geborenes Mitglied der Verbandsversammlung sei. Möglicherweise seien ja sogar drei Vertreter zu wählen.

(Anmerkung des Schriftführers:  diese Zweifel konnten ausgeräumt werden, da der Bürgermeister gem. § 8 Abs. 2 S.3 KomZG i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO geborenes Mitglied ist)

Es wurde Sitzungsunterbrechung beantragt.

Der Vorsitzende unterbrach die Sitzung um 19:05 Uhr.

Die Sitzung wurde um 19:15 Uhr fortgesetzt.

Nach der Sitzungsunterbrechung wurden zwei Wahlvorschläge gemacht:

SPD:   - Marianne Thömes

            - Christian Flohr

FW:     - Florian Schmitt

            - Ignaz Forster

Die nachfolgende geheime Wahl erfolgte mit leeren Stimmzetteln, auf denen der gewählte Wahlvorschlag notiert werden konnte.

Es nahmen 22 Ratsmitglieder an der Wahl teil.

Die Auszählung nach Beendigung der Wahlhandlung ergab folgendes Ergebnis:

SPD:   9;     FW:   12;    Ungültig/Enthaltung: 1

Die Berechnung nach § 41 Abs. 1 und 2 KWG ergab, dass aufgrund der Mehrheitssicherungsklausel des § 41 Abs. 2 KWG beide Vertretersitze an den Wahlvorschlag der FW fielen.

Damit waren Florian Schmitt und Ignaz Forster als weitere Vertreter der VG in der Verbandsver-sammlung des Zweckverbandes „Ökompark Heide-Westrich“ gewählt.

TOP 6.

Wahl eines Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e.V.

Der Bürgermeister ist geborenes Mitglied, darüber hinaus ins noch ein weiteres Mitglied zu benennen.

(bisher:  Heiko Bier)

Der Verbandsgemeinderat wählt als weiteres Mitglied in der Mitgliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück e.V.:

Heiko Bier

____________________________

TOP 7.

Wahl von von zwei Personen, die dem Kreistag für die Wahl von Vertretern in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vorgeschlagen werden.

Die Mitglieder in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe werden vom Kreistag gewählt. Hierzu haben die Verbandsgemeinden dem Kreistag Vorschläge zu unterbreiten. Von der Verbandsgemeinde Baumholder kann hier eine Person und ein Stellvertreter vorgeschlagen werden. (Bisher Bernd Alsfasser, Stellvertr. Rouven Hebel)

Der Verbandsgemeinderat beschließt diese Wahl offen und en bloc durchzuführen.

Dem Kreistag werden folgende Personen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vorgeschlagen:

Mitglied: Bernd Alsfasser

Stellvertr.: Rouven Hebel

TOP 8.

Nahwärmeversorgung Heimbach

Für die Grundschule Heimbach, die Besenbinderhalle und den Neubau Kindergarten Heimbach soll gemeinsam mit der Ortsgemeinde Heimbach ein Nahwärmenetz aufgebaut werden. Hierzu wurde durch das Ingenieurbüro RUM-Plan aus Baumholder eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese wird durch den Fachbereich 3 vorgestellt. Als nächster Schritt müssen die benötigten Planungsleistungen ausgeschrieben werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Fachbereich 3 die benötigten Planungsleistungen auszuschreiben.

TOP 9.

Ersatzbeschaffung Fahrzeug Gerätewart Wanderwege

Das Fahrzeug BIR-VG 4, VW Transporter T5, Erstzulassung: 22.05.2006, rund 240.000 km.

Neben den normalen Verschleißreparaturen (wie z.B. Bremsen, Reifen, Ölwechsel) kommt es nun auch verstärkt zu zusätzlich notwendigen Reparaturen wegen des Alters und der Laufleistung.

Auf Grund dessen wurde eine Ersatzbeschaffung im Haushalt eingeplant.

Für den Erwerb eines Ersatz-Fahrzeuges sind unter der Buchungsstelle 1140-071130-1140014-4 eine Summe von 45.000,- € im Haushalt eingeplant.

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist es grundsätzlich schwierig eine Vergleichbarkeit durchzuführen. Nachfolgend sind 3 Fahrzeuge aufgeführt, welche annähert miteinander vergleichbar sind. Es handelt sich jeweils um einen VW T6. Aufgeführt werden nur die Unterschiede der jeweiligen Fahrzeuge.

 

Angebot 1,

Autohaus Trautmann,

Kaiserslautern

Angebot 2,

Autohaus D & S Motors,

Trier

Angebot 3,

Autohaus Erz,

Hermeskeil

Fahrzeug

VW T6

VW T6

VW T6

Erstzulassung

05/2024

06/2024

04/2023

Kilometerstand

1 km

45 km

150 km

Motor

81 kW (110 PS)

110 kW (150 PS)

81 kW (110 PS)

Antriebsart

Diesel

Diesel

Diesel

Getriebe

Schaltgetriebe

Automatikgetriebe

Schaltgetriebe

Schadstoffklasse

Euro 6d

Euro 6d

Euro 6d

Besondere Ausstattung

Heckflügeltüren ohne Fenster

Heckklappe ohne Fenster

Heckklappe ohne Fenster, Anhängekupplung

Garantie

4 Jahre (bis 04/28 bzw. max. 100 000 km)

Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Erstzulassung

Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Erstzulassung

Preis

34.980,- € (inkl. USt.)

40.490,- € (inkl. USt.)

35.990,- € (inkl. USt.)

Um hier handlungsfähig zu sein, sollte ein Vorratsbeschluss gefasst werden. Bürgermeister Alsfasser sollte ermächtigt werden ein Fahrzeug bis zu einem Betrag i.H.v. 45.000,- € zu erwerben.

Beschluss:

Bürgermeister Bernd Alsfasser wird vom Verbandsgemeinderat ermächtigt ein Fahrzeug für den Gerätewart der Wanderwege bis zu einem Betrag i.H.v. 45.000,- € zu erwerben.

TOP 10.

Festlegung einer Zeitung, in der die Bekanntmachungen veröffenticht werden, soweit sie nicht ausschließlich elektronisch veröffentlicht werden können.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2024 die Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

U.a. wurde § 1 dahingehend geändert, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit zulässig, ausschließlich elektronisch erfolgen.

§ 1 Abs. 1 Satz 4 besagt, dass im Übrigen (also, soweit sie nicht ausschließlich elektronisch zulässig sind) die öffentlichen Bekanntmachungen in einer Zeitung erfolgen.

Der VG-Rat hat gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 der Hauptsatzung zu beschließen, in welcher Zeitung diese Bekanntmachungen erfolgen.

Beschluss:

Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 6 der Hauptsatzung beschließt der VG-Rat, dass im Übrigen die Bekanntmachungen in der Westricher Rundschau erfolgen.

TOP 11.

Einrichtung einer Gemeindeschwester plus; Raumnutzungsvertrag

Auf Antrag der Fraktion der FWG Westrich VG Baumholder hat eine Gemeindeschwester plus der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen das Projekt im VG-Rat in der Sitzung vom 20.11.2023 vorgestellt.

Im Nachgang zu dieser Sitzung stellte die Verwaltung beim Ministerium für Arbeit und Soziales einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester plus. Mit Schreiben vom 05.12.2023 verwies das Ministerium auf die Zuständigkeit des Landkreises Birkenfeld.

Mit Schreiben vom 12.12.2023 wurde durch die Verwaltung ein Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester plus bei der Kreisverwaltung Birkenfeld gestellt. Laut

Gemäß Förderbescheid der Kreisverwaltung wird eine jährliche Förderung in Aussicht gestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung verwies in der Sitzung des VG-Rates vom 27.02.2024 auf die fehlenden eigenen Räumlichkeiten zur Unterbringung der Gemeindeschwester plus. In gleicher Sitzung wurde die Schaffung einer Stelle Gemeindeschwester plus, zunächst befristet auf zwei Jahre, beschlossen. Eine Evaluierung soll nach eineinhalb Jahren erfolgen. Die Stelle wird in den Stellenplan 2025 aufgenommen.

Auf Grund der nicht vorhanden Unterbringungsmöglichkeiten in der Verwaltung wurden die Ortsgemeinden mit der Bitte um Mitteilung evtl. Räumlichkeiten angeschrieben.

Die Ortsgemeinde Ruschberg hat sich per Beschluss des Ortsgemeinderates vom 28.03.2024 für die kostenfreie zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten im Gesundheitspunkt (ehemalige Grundschule) ausgesprochen und sich um die Einrichtung der Gemeindeschwester plus in den Räumlichkeiten des Gesundheitspunktes beworben.

Weitere Bewerbungen oder Interessensbekundungen gingen bei der Verwaltung nicht ein.

Auf Grund dessen hat die Verwaltung mit dem Bürgermeister der Ortsgemeinde Ruschberg den beigefügten Raumnutzungsvertrag aufgestellt und bittet den Verbandsgemeinderat diesem zu zustimmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder stimmt dem vorgelegten Raumnutzungsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und der Ortsgemeinde Ruschberg zu.

TOP 12.

Verlängerung der Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson der VG Baumholder

Die Amtszeit der Frau Helene Welsch als stellvertretende Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Baumholder endete am 23.09.2024. Wie das Amtsgericht Idar-Oberstein mitteilt, bleibt Frau Welsch bis zur Ernennung eines etwaigen Nachfolgers im Amt.

Frau Welsch hat sich bereit erklärt, dass Amt der stellvertretenden Schiedsperson für weitere 5 Jahre zu übernehmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt Frau Helene Welsch als stellvertretende Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren dem Amtsgericht Idar-Oberstein vorzuschlagen.

TOP 13.

Vergabe Lieferung und Montage Außenraffstore EG Grundschule Heimbach

An der Grundschule Heimbach soll an den Klassenräumen im Erdgeschoss eine Außenraffstoreanlage zur Beschattung montiert werden. Hierzu wurde im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Submissionstermin war der 04.09.2024. Zur Angebotsöffnung lagen 2 Angebote vor.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung und Montage von Außenraffstore im Erdgeschoss der Grundschule Heimbach ist der Firma Vogels aus Baumholder zu erteilen.