Verbandsgemeinderat

Verbandsgemeinderat Baumholder

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder am 10.10.2024

TOP 1. Benennung eines Beiratsmitgliedes und Stellvertreter für die Wahlzeit 2024-2029

Die Verbandsgemeinde Baumholder ist Gesellschafter der Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest GmbH.

Nach § 17 Abs. des Gesellschaftervertrages wird in der Gesellschaft ein Beirat gebildet. Für den

Beirat hat jeder Gesellschafter je ein Mitglied mit Stellvertreter als Abwesenheitsvertreter zu benennen.

Ist der Gesellschafter eine Verbandsgemeinde, hat sie das Mitglied aus dem Kreis der Ortsgemeinden bzw. Zweckverbänden zu benennen, für die sie das Verwaltungsgeschäft nach § 68 Abs. 5 GemO tatsächlich übernommen hat (z.B. Ortsbürgermeister, Beigeordnete der Ortsgemeinde, Verbandsvorsteher, o.ä.), (vgl. § 17 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages).

Gem. § 17 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages beträgt die Amtszeit der benannten Mitglieder 5 Jahre, sie entspricht der Wahlzeit des Gemeinderates.

Das Beiratsmitglied und der Stellvertreter sollen im Verbandsgemeinderat gewählt werden, da die Verbandsgemeinde Gesellschafter der Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest GmbH ist.

Für die nun abgelaufene Amtszeit (2019 – 2024) waren dies folgende Personen:

Beiratsmitglied:

Rouven Hebel

Ortsbürgermeister OG Berschweiler und
Erster Beigeordneter der VG Baumholder

stellvertretendes Beiratsmitglied:

Ignatius Forster

Erster Beigeordneter OG Rohrbach (und 2019-2024 Beigeordneter VG Baumholder)

Am 24.09.2024 hat der Forstzweckverband Baumholder in einer Verbandsversammlung darüber beraten und eine Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Die Verbandsversammlung des FZV empfiehlt dem VG-Rat folgende Personen für die Amtszeit 2024 – 2029:

a.) Lutz Altekrüger wird dem VG-Rat für die Wahlzeit 2024 – 2029 als Beiratsmitglied vorgeschlagen.

b.) Michael Reis wird dem VG-Rat für die Wahlzeit 2024 – 2029 als stellvertretendes Beiratsmitglied vorgeschlagen.

Beschluss:

1.) Zunächst lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, ob diese Wahl offen und enbloc erfolgen kann.

2.) Der Verbandsgemeinderat Baumholder übernimmt die Empfehlung des FZV und benennt folgende Personen für den Beirat der Holzvermarktungsorganisation für die Amtszeit 2024 – 2029:

Beiratsmitglied:

Lutz Altekrüger

Ortsbürgermeister OG Rückweiler 

stellvertretendes Beiratsmitglied:

Michael Reis

Ortsbürgermeister OG Fohren-Linden


TOP 2.

2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024

a) Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemO

b) Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

In der Verbandsgemeinderatsitzung am 10.09.2024 wurde die Notbeschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Baumholder beschlossen. 

Da im Haushaltsplan 2023/2024 keine Mittel für die Anschaffung veranschlagt waren, ist nach § 98 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung (GemO) der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. 

Weiterhin werden die Ansätze an die aktuellen Entwicklungen im Haushalt angepasst. 

Danach schließt der Ergebnishaushalt bei Erträgen in Höhe von 7.976.495 Euro und bei Aufwendungen in Höhe von 7.893.005 Euro mit einem Überschuss in Höhe von 83.490 Euro ab. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 371.805 Euro. 

Als neue Investition wurden zusätzlich die Mittel für die Notbeschaffung des HLF 20 veranschlagt. Daraus ergibt sich dann ein weiterer Bedarf an Investitionskrediten in Höhe von 670.000 Euro.

Im Vorbericht werden die Veränderungen der Ansätze aufgezeigt und erläutert.

Eine Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Der Entwurf wurde nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. 

In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14. Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können. 

Beschluss:

ZU a) 

Es lagen keine Vorschläge von Seiten der Einwohner vor.

ZU b) 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Baumholder für das Haushaltsjahr 2024 werden angenommen, wie sie sich aus der Anlage zu dieser Niederschrift ergibt.