Verbandsgemeinderatssitzung

Verbandsgemeinderat Baumholder

Pressemitteilung

TOP 1.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Solarpark Heimbach"

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB

Mit Schreiben vom 17.09.2019 hat die Next2Sun Projekt GmbH mit Sitz in Dillingen/Saar die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heimbach“ beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage am Altwieserhof in der Gemeinde Heimbach zu schaffen.

Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche Planungskosten einschließlich der Verfahrensdurchführung zu tragen. Somit ergeben sich durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen für die Verbandsgemeine Baumholder oder die Gemeinde Heimbach.

Der Ortsrat der Gemeinde Heimbach hat in seiner Sitzung vom 09.11.2022 den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heimbach" und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung gefasst.

Auf Grundlage dieser Planungsabsicht und des Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde Heimbach vom 09.11.2022 hat auf Antrag der Next2Sun Projekt GmbH der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder in seiner Sitzung vom 17.11.2022 den Beschluss zur Flächennutzungsplanteiländerung sowie die frühzeitige Beteiligung als nächsten Verfahrensschritt beschlossen.

Da das Vorhaben einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes widersprach, musste zuvor ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Es wurde festgelegt, dass im Falle eines ablehnenden Zielabweichungsbescheides, sich die vorgenannten Beschlüsse aufheben werden. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandgemeinde Baumholder wurde die Abweichung vom Ziel 83 des RROP RHN durch die SGD Nord mit Schreiben vom 01.06.2023 zugelassen.

Die Flächennutzungsplanteiländerung mit Begründung ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 06.07.2023 bis einschl. 07.08.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2023 über das o. g. Vorhaben unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert. Sie erhielten gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich bis einschließlich 11.September 2023 zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung zu äußern.

Sämtliche während der Auslegung seitens der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen sind einschließlich eines Abwägungsvorschlags diesbezüglich als Anlage beigefügt.

Im nächsten Verfahrensschritt kann nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss:

  1. Der Abwägung aller während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
  2. Der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der gleichzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

TOP 2.

Kindertagesstätte Ruschberg

- Eigentumsverhältnisse

Das Land Rheinland-Pfalz führte mit dem Kindertagesstättengesetz vom 15.03.1991 erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 01. August 1993 ein.

Dementsprechend war damals die KiTa-Bedarfsplanung anzupassen und man stellte fest, dass auch in der VG Baumholder etliche Kindergartenplätze ab Sommer 1993 fehlen würden.
Die Ortsgemeinde Ruschberg bot der Verbandsgemeinde Baumholder damals ein Grundstück für einen Kindergarten an. Der Gemeinderat Ruschberg fasste am 05.06.1991 einen entsprechenden Beschluss, das Grundstück kostenlos an die VG zu übereigenen, mit der Auflage innerhalb von 3 Jahren einen Kindergarten hierauf zu bauen.

Im August 1991 begannen die Planungen und im Jahr 1993 konnte der Kindergarten, der in Trägerschaft der VG Baumholder gebaut und betrieben wurde, eröffnet werden. Seither werden die Kinder aus Reichenbach und Ruschberg hier betreut.

Anfang 2022 beschlossen die Gemeinderäte Ruschberg und Reichenbach die ihnen nach § 5 Abs. 4 KiTaG obliegende Aufgabe „Kindergarten“ gem. § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde zu übertragen und der Verbandsgemeinderat nahm diese Aufgabe an.
Die Verbandsgemeinde nimmt die nunmehr ihr abliegende Aufgabe in der KiTa Ruschberg wahr.

Mehrfach war die Kindertagesstätte seitdem Thema im Gemeinderat Ruschberg, ohne dass jedoch Beschlüsse gefasst wurden. Am 18.09.2023 stand auf der Tagesordnung des Gemeinderates Ruschberg „Gebäudeübertragung Kindertagesstätte Ruschberg“, wobei gemäß den Informationen durch den Ortsbürgermeister zunächst beabsichtigt war, ein Wertgutachten über das Gebäude in Auftrag zu geben. Die Verwaltung der VG wies daher im Vorfeld die Gemeinderatsmitglieder darauf hin, dass das Gebäude aktuell nicht zum Verkauf stehe. Gleichwohl fasste der Gemeinderat Ruschberg den Beschluss das Gutachten in Auftrag zu geben (Kosten: ca. 1.200,- €). Das Gutachten ergab einen Verkehrswert von 456.000,- €.

Im Februar dieses Jahres bat Ortsbürgermeister Heu den Kämmerer der VGV darum nach Finanzierungsmöglichkeiten für den Ankauf des KiTa-Gebäudes zu suchen.
Daraufhin informierte Bürgermeister Alsfasser den Ortsbürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder von Ruschberg, dass das Gebäude der Kindertagesstätte Ruschberg nicht zum Verkauf stehe und daher nicht nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden müsse, wo es nichts zu finanzieren gibt.

Ungeachtet dessen hat der Gemeinderat Ruschberg nunmehr am 28.03.2024 beschlossen einen Nachtragshaushalt aufzustellen, in dem die Finanzierung des Ankaufs des Kindergartengebäudes geregelt werden soll.

Es erscheint nunmehr als sinnvoll bzw. erforderlich, dass der Verbandsgemeinderat Baumholder einen Beschluss fasst, in dem klargestellt wird, dass er nicht beabsichtige, das Gebäude zu veräußern, um die Diskussion und die damit eingetretene Verunsicherung zu beenden.

Vor Eintritt in die Beratungen wurde dem anwesenden Beigeordneten Werle der Ortsgemeinde Ruschberg Gelegenheit gegeben, das Anliegen der Ortsgemeinde zu erläutern.

In der anschließenden Diskussion wurden die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Situation vorgetragen.

Ortsbürgermeister Uwe Nees von der Ortsgemeinde Reichenbach berichtete, dass die Ortsgemeinde Reichenbach aktuell eine Änderung in der Trägerschaft der KiTa nicht möchte. Gleichwohl sei Ortsbürgermeister Heu vor wenigen Tagen erneut auf ihn zugetreten und habe das Gespräch gesucht. Gesprächen werde man sich natürlich nicht verweigern.

Im Rahmen der Diskussion wies Büroleiter Specovius darauf hin, dass, wie in der Sach- und Rechtlage schon erläutert, die kommunale Pflichtaufgabe KiTa von den Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg auf die Verbandsgemeinde Baumholder übergegangen sei. Die VG brauche dieses Gebäude um diese Aufgabe wahrzunehmen. Es mache keinen Sinn ein Gebäude zu verkaufen, welches man für die Erfüllung seiner Aufgaben brauche, um sich anschließend wieder einzumieten.

Es zeichnete sich in der weiteren Diskussion ab, dass eine Mehrheit im Rat aktuell nicht über die Angelegenheit entscheiden möchte. Vielmehr sollte abgewartet werden, ob die Ortsgemeinde Ruschberg einen Konsens mit der Ortsgemeinde Reichenbach erreichen kann.

Beschluss:

Eine Entscheidung über die Veräußerung des Gebäudes der KiTa Kleine Weltentdecker soll heute nicht getroffen werden.

TOP 3.

Anschaffung eines Kommandowagen-Erkunder (KdoW-Erkunder) im Rahmen des Waldbrandkonzeptes des Landkreises Birkenfeld für die Feuerwehren der VG Baumholder

Für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Baumholder soll ein Kommandowagen-Erkunder (KdoW) im Rahmen des Waldbrandkonzeptes des Landkreises Birkenfeld beschafft werden. Hierfür wurde am 08.04.2024 eine beschränkte Ausschreibung unter 9 Bietern durchgeführt.

 

Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:

Landeszuschuss in Höhe von 20.000,00 € (sofort zahlbar nach Abnahme), vom Restbetrag werden 2/3 vom Landkreis übernommen. Das restliche Drittel der Kosten wird durch Einsparungen im Feuerwehretat des Jahres 2024 gedeckt.

Zur Submission am Dienstag, 07.05.2024 wurden 2 Angebote fristgerecht abgegeben.

Das Ergebnis der Ausschreibung ist wie folgt dargestellt:

Nr.

Firma

geprüfte Bruttosumme

 

1.

Kalina Funktechnik GmbH

Im Wiesengrund 12

55758 Niederwörresbach

 62.469,05 €

 2.

Fahrzeugausbau und Schreinerei

Lersch-Kessel

Im Rohrsborn 7

55627 Merxheim

 

64.339,73 €

 

 

Im Ergebnis ist die Firma Kalina Funktechnik GmbH, Niederwörresbach mit 62.469,05 € günstigster Bieter. Auf die VG entfallen somit noch 14.156,35 € die durch Einsparungen im Feuerwehretat 2024 gedeckt sind.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für das Fahrzeug, inklusive Ausbau der Firma Kalina Funktechnik GmbH, Niederwörresbach zum Preis von 62.469,05 € zu erteilen.

TOP 4.

Sanierung Schulhof Grundschule Baumholder, Vergabe Erd-, Pflaster-, und Asphaltarbeiten sowie Lieferung und Einbau von Spielgeräten

Es war geplant in den Sommerferien mit der Sanierung des Schulhofes der Grundschule Baumholder zu beginnen. Der seit dem 10.05.2024 vorliegenden Kostenanschlag in Höhe von momentan 682.000.- € (brutto) liegt um 150.000.- € höher als die uns zuletzt vorliegende Kostenschätzung. Da im Haushalt lediglich 500.000.- € eingestellt wurden, ist zunächst der Kostenanschlag mit dem Büro BBP zu prüfen und eventuell der Umfang der Arbeiten zu reduzieren. Der FB 3 wird sich umgehend mit dem Büro diesbezüglich in Verbindung setzen und Termine unter Beteiligung der Grundschule vereinbaren.

Der FB 3 wird nun die Ausschreibung für die Isolierung der Kelleraußenwand im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung vorziehen, so dass diese Arbeiten schon in den Sommerferien ausgeführt werden können und die dann folgenden Arbeiten am Schulhof nicht noch weiter verzögert werden.  Laut der Kostenschätzung des FB 3 sind für diese Arbeiten mit Kosten in Höhe von ca. 48.000.- € zu rechnen. Die Kosten wurden im Haushalt bei den Unterhaltungs-Maßnahmen berücksichtigt. Der Bürgermeister sollte daher zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 48.000.- € nicht übersteigt.

Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass der Rat mehrheitlich keine weiteren Kürzungen an dem Sanierungsplan vornehmen möchte. Büroleiter Specovius wies darauf hin, dass in den derzeit im Raum stehenden Kosten von 682.000 € die Planungskosten nicht enthalten seien, so dass mit Kosten von über 800.000 € gerechnet werden müsse. Da im Haushaltsplan nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stünden, müssten die Mehrkosten durch einen Nachtragshaushalt gedeckt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Auftrag für die Isolierung der Kelleraußenwand bis zu einer Summe von 48.000.- € zu vergeben.

Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt Aufträge bis zu in der Summe von 682.000 € für die Schulhofsanierung zu vergeben. Die fehlenden Mittel sollen in einem Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.