Meldepflicht

„Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere geht online – am 05. Februar 2024

Online meldepflichtige Tiere anmelden

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?

Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ geht am 05.02.2024 online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.

Im Bürgerportal ermöglicht die Fachanwendung den Anwendenden selbständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.

Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz.

Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich generieren unter folgendem Link:
https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/.

Des Weiteren sind für die betroffenen Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online statt am:

21. Februar 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und 
09. April 2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr.

Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über
https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen.“

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung