Hohe Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser
Trinkwasserstörfall beendet, Ursachenforschung dauert an
Zu dem inzwischen komplett aufgehobenen Trinkwasser-Abkochgebot, das für weite Teile des Landkreises Birkenfeld galt, führten Grenzwertüberschreitungen verschiedener Parameter, unter anderem „Escherichia Coli“, „Enterokokken“, „Coliforme Bakterien“ und Überschreitungen bei der „Koloniezahl bei 22°C und 36°C“. Zur konkreten Ursache können die Behörden noch keine Aussage treffen; die Untersuchungen dauern an.
Aufgrund der Komplexität des Wasserversorgungsnetzes gestaltet sich eine Ursachenforschung immer schwierig. Bei jedem Störfall nehmen die Wasserversorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umgehend größere Umgebungsuntersuchungen und Beprobungen vor. Zusätzlich nehmen die Fachleute von der Grenzwertüberschreitung betroffene Bauwerke kurzfristig in Augenschein. Außerdem leiten die Wasserversorger in Absprache mit dem Gesundheitsamt Spül- und Desinfektionsmaßnahmen ein.
Im Rahmen einer Besprechung zwischen den Wasserversorgern und dem Gesundheitsamt am 26. November wurden anlässlich des jüngsten Störfalls die in diesem Jahr vermehrt verhängten Trinkwasser-Abkochgebote auf fachlicher Ebene erörtert.
In Deutschland regelt das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung, welche Anforderungen an Trinkwasser gestellt werden. Nach § 37 Abs.1 Infektionsschutzgesetz muss Wasser für den menschlichen Gebrauch „so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“.
Für die Trinkwasserversorgung sind im Nationalparklandkreis Birkenfeld die Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinden Birkenfeld, Baumholder und Herrstein-Rhaunen und die Stadtwerke der Stadt Idar-Oberstein in Zusammenarbeit mit dem Wasserzweckverband zuständig. Überwacht werden die Wasserversorger dabei durch das Gesundheitsamt.
Versorgt wird der Landkreis insbesondere aus dem Trinkwasserreservoir der Steinbachtalsperre, alternativ der Talsperre Nonnweiler, und aus vielen über den Landkreis verteilte Quellgebiete. Das aus diesen Trinkwasserquellen gewonnene Wasser wird in Aufbereitungsanlagen aufbereitet und über verschiedene Bauwerke wie Hochbehälter in die Ortsnetze verteilt.
Weil an die Qualität von Trinkwasser hohe Anforderungen gestellt sind, müssen die Wasserversorger (Wasserwerke und Wasserzweckverband) das Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen. Die Untersuchungshäufigkeit hängt von der Trinkwassermenge ab, die täglich in das jeweilige Versorgungsgebiet abgegeben wird.
Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung auf mikrobiologische, physikalische und chemische Parameter untersucht. Jährlich legen die Wasserversoger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt in Untersuchungsplänen die Häufigkeit der Beprobung, die Probenahmestellen und die zu untersuchenden Probeparameter sowie die Probennahmeverfahren fest.
Darüber hinaus führt das Gesundheitsamt mindestens einmal jährlich Wasseruntersuchungen durch und begeht in regelmäßigen Abständen die Bauwerke der Trinkwasserversorgung in Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern. Die Auswertung der Wasserproben übernimmt immer ein Labor und dauert in der Regeln 24 bis 72 Stunden Es gibt aber auch Ausnahmen, so dauert die Analyse auf Legionellen circa 14 Tage.
Die Verbraucher können die Qualität des Trinkwassers über das „Trinkwasserinformationssystem“ jederzeit online einsehen (Trinkwasserinformationssystem . RLP-UMWELT Wasserportal)
Stellt das Labor im Rahmen der Trinkwasseruntersuchungen Grenzwertüberschreitungen fest, so informiert es umgehend die Wasserversorger, die dann das Gesundheitsamt informieren müssen. Das Gesundheitsamt bewertet dann umgehend die Ergebnisse und entscheidet, ob aufgrund der Grenzwertüberschreitungen eine Gesundheitsgefährdung besteht und weitere Maßnahmen getroffen werden müssen.
Diese Maßnahmen richten sich immer an den Wasserversorger. Gerade beim Verdacht auf fäkale Verunreinigungen stellt ein Abkochgebot eine einfache und geeignete Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Verbraucher dar. Wird das Wasser bei fäkalen Verunreinigungen ohne Abkochen verzehrt, können bei den Konsumenten Durchfallerkrankungen auftreten.
Auch der Kontakt mit offenen Wunden kann Infektionen auslösen. Keimbelastetes Trinkwasser kann vor allem für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich sein, da es bei diesen Personengruppen besonders schwerwiegende Krankheitssymptome hervorrufen kann.
In Betracht kommt ein Abkochgebot bei Verunreinigungen, die zwar die Anforderungen der Trinkwasserverordnung überschreiten und eine Gesundheitsbeeinträchtigung befürchten lassen, aber noch nicht so bedrohlich sind, dass Maßnahmen wie eine komplette Unterbrechung der Trinkwasserversorgung notwendig sind.
Die Information der Bevölkerung im Rahmen von Trinkwasserstörfällen ist grundsätzlich Aufgabe der Wasserversorger, die auch entscheiden, über welche Informationskanäle die Verbraucher benachrichtigt werden. Um die Reichweite der Pressemeldungen zu vergrößern, unterstützt die Kreisverwaltung sie und bildet die Pressetexte der einzelnen Verbandsgemeinden auf einer zentralen Plattform ab. Dabei arbeiten die einzelnen Pressestellen der Versorger und der Kreisverwaltung eng zusammen.
Bildunterzeile:
Im Nationalparklandkreis Birkenfeld kann das Trinkwasser inzwischen wieder überall ohne Einschränkungen genutzt werden. Symbolfoto: Pixabay