KW 51
KW 52
KW 1 2025
KW 2 2025
2. Es ist verboten:
- Unbefugtes Betreten des Truppenübungsplatzes.
- Widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen.
- Berühren von Blindgängern - Achtung Lebensgefahr ! -
3. Übende Truppen und Inhaber von Platzausweisen dürfen den Platz nur nach vorheriger
Einweisung durch Truppenübungsplatzkommandantur betreten.
4. Vorsicht ! Blindgänger, Übungen mit Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen,
unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Truppenübungsplatz.
5. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und der Truppenübungsplatzkommandantur
zu melden.
6. Gesperrte Geländeteile sind durch
- Schranken
- Verbots- und Hinweisschilder
- Verkehrszeichen (Durchfahrt verboten!)
gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise beübt werden.
7. ACHTUNG: Lärmimmissionen können, auch bei am Schiessen unbeteiligten Personen
Hörschädigungen hervorrufen. Auf der Ringstrasse ist mit entsprechenden Warnschildern
(Gehörschutz) zu rechnen. Deren Anweisung ist Folge zu leisten.
8. *1 = Lasereinsatz OHNE Gefahrenbereich
9. *2 = Lasereinsatz MIT Gefahrenbereich
10. Schließung TrÜbPl: Alle Aussenschranken / Hauptzufahrten geschlossen!
11. Hotline Bürgertelefon Militärischer Flugbetrieb: 0800 - 8620730
Lärmbeschwerden unter 0800-1213144