grundschule Heimbach

Aufforderung zur Schuleinschreibung

Schuleinschreibung 2025/2026

Nach § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz beginnt im Sommer 2025 die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum

31. August 2025

das sechste Lebensjahr vollenden.

Die Erziehungsberechtigten und die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet die Kinder gemäß der öffentlichen Aufforderung zum Schulbesuch anzumelden.

Diese Aufforderung betrifft nur die Kinder, die im Sommer 2025 schulpflichtig werden.

Für Kinder, die 2025 noch nicht schulpflichtig werden und vorzeitig eingeschult werden sollen, wird ein gesonderter Anmeldetermin im Februar 2025 festgesetzt und rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten eine persönliche Einladung mit einem individuellen, festen Termin (im September) zur Anmeldung.

Eltern, die noch zugezogen sind und keine persönliche Einladung erhalten haben, möchten sich bitte mit der Grundschule Heimbach telefonisch (06789-294) in Verbindung setzen.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch, den Impfausweis und die Kindergartenbescheinigung mit.

Getrenntlebende Elternteile bringen bitte einen Sorgerechtsnachweis mit.