Tierseuchen

Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt Birkenfeld gibt vorsorgliche Hinweise

Wie verhalte ich mich richtig

Nachdem Mitte Juni die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen aufgetreten sind, wurden Anfang Juli in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms die ersten Fälle auch in Rheinland-Pfalz festgestellt. Mittlerweile sind auch der Landkreis Bad-Dürkheim und Baden-Württemberg betroffen.

„Die Erkrankung stellt eine erhebliche Bedrohung für unsere Hausschweinebestände dar, wie die bisherigen Fälle in Hessen und Bad Dürkheim bereits gezeigt haben“, informiert das Veterinäramt des Nationalparklandkreises Birkenfeld.  Dessen Verantwortliche stellen zudem klar: „Je früher die ASP erkannt wird, desto besser stehen die Chancen einer Tilgung, was die in Tschechien und Belgien angewandten Maßnahmen zeigen.“

Jeder Bürger kann entscheidend zur Früherkennung und Eindämmung dieser Krankheit beitragen. Bitte melden Sie jedes verendet aufgefundene Wildschwein der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder dem Veterinäramt, damit eine Beprobung des Kadavers durchgeführt werden kann. Zur Meldung eines Kadaverfundes kann zudem zusätzlich die kostenlose Tierfundkataster-App (https://www.tierfund-kataster.de/) genutzt werden.

Das Veterinäramt des Nationalparklandkreises Birkenfeld gibt zudem folgende Hinweise und Verhaltenstipps:

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

 Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine betrifft. Sie wird durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen und andere Tierarten ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Der Mensch fungiert jedoch als Überträger (zum Beispiel durch kontaminierte Gegenstände, wie Fahrzeuge, Schuhe oder infizierte Fleisch- oder Wurstwaren, die ungeachtet neben der Mülltonne oder in der Natur landen).

Leinenpflicht und andere Einschränkungen

Im Falle der Notwendigkeit der Einrichtung von Sperrzonen im Landkreis Birkenfeld würden eine Reihe von Einschränkungen gelten. Dazu würden zum Beispiel Verbringungsverbote für Hausschweine, Jagdverbote oder die Leinenpflicht für Hunde zählen. Dies soll einer Verschleppung der ASP entgegenwirken. Hintergrund der Leinenpflicht ist, eine Beunruhigung der Wildbestände zu verhindern, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind.

Umgang mit Speiseresten

Weggeworfene Speisereste wie Fleisch oder Wurst werden von Wildschweinen gefressen und können somit eine Ausbreitung der Seuche bewirken. „Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter! Der Verzehr von infizierten Fleisch oder Wurstwaren an sich ist für den Menschen ungefährlich.“ 

Verhaltensregeln beim Auffinden eines toten Wildschweins

Nähern Sie sich dem Kadaver nicht unnötigerweise und fassen Sie diesen nicht an. Desinfizieren Sie möglicherweise kontaminierte Gegenstände (auch Reinigung und Desinfektion der Schuhe). Verwenden Sie dazu ein zumindest "begrenzt viruzides" Desinfektionsmittel nach Herstellerangaben.

Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen den Bürgern die zuständige Veterinärbehörde und das örtliche Forstamt zur Verfügung.