Pressemitteilung
TOP 1. | Fahrzeugkonzept und neue Risikoklasseneinteilung der Feuerwehren der VG Baumholder |
Wie bereits in der Sitzung des HFA trug Wehrleiter Marco Braun die neue Risikoklassenleitung der Gemeinden der VG Baumholder und das neue Fahrzeugkonzept vor. Beides ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Er stand für Fragen in der Diskussion zur Verfügung.
Beschluss:
Aufgrund der vermehrt auftretenden Mängel an den vorhandenen Fahrzeugen beschließt der VG-Rat das HLF 20 vorzeitig zu beschaffen.
Beschluss:
Der VG-Rat stimmt dem vorgestellten Fahrzeugkonzept zu.
Beschluss:
Der VG-Rat stimmt zu, dass die Zuschussanträge vorab gestellt werden können.
TOP 2. | Einrichtung einer "Gemeindeschwester Plus" |
Die Fraktion der FWG Westrich VG Baumholder hat am 18.01.2023 einen Antrag auf Einführung einer „Gemeindeschwester Plus“ gestellt und darin die Notwendigkeit erläutert. Ferner hat die FWG Westrich VG Baumholder darum gebeten, dass die Gemeindeschwester Plus von der VG Herrstein-Rhaunen, Frau Lang, das Thema dem Verbandsgemeinderat erläutert und für Fragen zur Verfügung steht. Dies wurde im VG-Rat in der Sitzung am 09.03.2023 beschlossen. In der VG-Ratssitzung am 20.11.2023 wurde das Thema dem Rat durch Frau Lang dann nähergebracht und Fragen beantwortet.
Bei einer Vergütungsgruppe P 10 Stufe 3 TVöD (Fördervorgabe des Landes RLP) betragen die monatlichen Personalkosten rd. 5.300,- € und somit jährlich rund 70.000,- €. Hinzu kommen jährlich Leasingraten für das Dienst-Kfz von 5000,- €, weitere Sach- und Fortbildungskosten von rd. 6.000,- € und Raumkosten (abhängig von der noch fest zu legenden Unterbringung). Ferner eine einmalige Büro- und EDV-Ausstattung von rund 5.000,- €.
Im Nachgang der VG-Ratssitzung vom 20.11.2023 stellte die Verwaltung beim Ministerium für Arbeit, Soziales. einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester Plus. Mit Schreiben vom 05.12.2023 verwies das Ministerium auf die Zuständigkeit des Landkreises Birkenfeld.
Mit Schreiben vom 12.12.2023 wurde durch die Verwaltung ein Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester Plus bei der Kreisverwaltung Birkenfeld gestellt. Nunmehr liegt die Förderzusage der Kreisverwaltung vor und es wird eine jährliche Förderung, im Falle der Schaffung einer Vollzeitstelle, in Höhe von bis zu 31.500,- € in Aussicht gestellt.
Bei der Schaffung einer Stelle Gemeindeschwester Plus muss bedacht werden, dass in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung keine Unterbringungsmöglichkeiten gegeben sind.
Beschluss:
Es wird beantragt, die Stelle ab 2024 zunächst 2 Jahre zu befristen.
Nach 1 ½ Jahre soll eine Evaluierung stattfinden.
Beschluss:
Danach stimmt der VG-Rat der Schaffung einer entsprechenden Stelle im Stellenplan zu.
TOP 3. | Clusterbildung "Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld" |
Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird in Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen.
Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (60%) und Land (30%) gefördert. Die Gemeinden (Verbandsgemeinden und Stadt I-O) tragen einen Eigenanteil von 10%.
Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Gemeinden in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderpro-gramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.
Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungs-leistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungs-leistungen werden zu 100 % gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem Landkreis die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und wird zum 13.05.2022 12 Uhr enden. Durchgeführt wird es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird nach Beenden des MEV eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.
Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum der Übernahme der Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) durch den Landkreis Birkenfeld zustimmen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.
Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden sollen stetig über den Projektstand informiert werden. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.
Die Ortsgemeinden
Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Reichenbach, Rohrbach und Rückweiler haben durch Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte der Verbandsgemeinde die Aufgabe „Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld““ gem. § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung übertragen.
Beschluss:
- Die Verbandsgemeinde Baumholder stimmt der Übertragung Aufgabe durch die o.g. Ortsgemeinden zu.
- Die Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und stimmt der Übertragung der Aufgabe gem. § 2 Abs. 3 LKO an den Landkreis Birkenfeld zu. Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes wird auf Basis der dann ermittelten Kosten und unter Annahme einer Förderquote sowie der daraus für die Verbandsgemeinde entstehenden Eigenanteile erneut beschlossen werden.
TOP 4. | Personalbedarfsberechnung durch die Kommunalberatung - Auftragsvergabe |
Die Organisation der VGV Baumholder orientiert sich aktuell (seit 2001) an dem Model Gemeinde21 des GStB.
Dieses Model wurde aufgrund etlichen hinzu gekommenen Aufgaben im Jahr 2011 vom GStB fortgeschrieben.
Aufgrund des fortgeschriebenen Models hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz in seinem Gutachten vom April 2016 zur Organisation und dem Personalbedarf von Verbandsgemeinden Stellung genommen.
Das Fortgeschriebene Modell Gemeinde21 wird nun von dem neuen Modell Gemeinde3.0 abgelöst.
Eine Umorganisation der VGV Baumholder auf der Grundlage des Modells Gemeinde3.0 ist nur nach einer Personalbedarfsermittlung auf der Basis des LRH-Gutachtens möglich.
Da die Umgestaltung und Modernisierung der Verwaltung dringend erforderlich sind, wird vorgeschlagen, eine Personalbedarfsermittlung durchführen zu lassen.
Die Kommunalberatung Rheinlad-Pfalz GmbH, eine Gesellschaft des GStB, hat hierzu ein entsprechendes Angebot zu einem Bruttopreis von 14.280 € abgegeben.
Ratsmitglied Andreas Pees hatte während dieses TOP den Sitzungsraum verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Auf der Basis des Angebotes vom 19.12.2023 wird der Auftrag der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erteilt. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt bzw. im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.
TOP 5. | Preiskalkulation 2024 der Verbandsgemeindewerke a) Betriebszweig Wasserversorgung b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung |
- Betriebszweig Wasserversorgung
Die Erträge für das Jahr 2024 wurden mit 2.991.900,00 € ermittelt. Aufwendungen sind in Höhe von 2.922.150,00 € geplant. Damit würde sich ein Überschuss von 69.750,00 € ergeben.
Eine Erhöhung von Grund- oder Arbeitspreis ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Dem Vorschlag der Werkleitung und Werksausschuss folgend beschließt der Verbandsgemeinderat für das Wirtschaftsjahr 2024 Grund- und Arbeitspreise unverändert zu belassen.
- Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Die für 2024 kalkulierten Aufwendungen betragen 4.506.155,00 €. Unter Berücksichtigung der Erträge in Höhe von 4.531.200,00 € wird ein Gewinn in Höhe von 25.045,00 € erwartet.
Die Werkleitung schlägt daher vor, die Schmutzwassergebühr und den wiederkehrenden Beitrag für das Wirtschaftsjahr 2024 unverändert zu belassen.
Beschluss:
Dem Vorschlag der Werkleitung und Werksausschuss folgend beschließt der Verbandsgemeinderat für das Wirtschaftsjahr 2024 die Schmutzwassergebühr und den wiederkehrenden Beitrag unverändert zu belassen.
TOP 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne 2024 der Verbandsgemeindewerke a) Betriebszweig Wasserversorgung b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung c) Betriebszweig Erneuerbare Energien |
a) Betriebszweig Wasserversorgung
Im Entwurf des Erfolgsplanes für den Betriebszweig Wasserversorgung sind Erträge von 2.991.900 € und Aufwendungen i.H.v. 2.922.150 € geplant, so dass sich ein Überschuss i.H.v. 69.750 € ergibt. Daher ist nach Auffassung der Werkleitung weder beim Grund- noch beim Arbeitspreis eine Änderung erforderlich.
Bei der Trinkwasserversorgung des US-Bereiches kann nach der Inbetriebnahme im Mai vergangenen Jahres erstmals auf Zahlen aus der tatsächlichen Versorgung zurückgegriffen und ein komplettes Jahr veranschlagt werden.
Für den Rückbau von Altanlagen sind einmalig 60.000 € veranschlagt worden. Die Tariferhöhungen machen sich bei den Löhnen und Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherung mit rd. 40 T€ bemerkbar. Die Aktivierung der Anlagen zur US-Wasserversorgung führt zur Erhöhung der Abschreibungen um ca. 112 T€. Erstmals veranschlagt wurden Aufwendungen für die Datenverarbeitung (10 T€), die bis einschließlich des Jahres 2022 im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrages an die Verwaltung bezahlt wurden. Der Zinsaufwand steigt durch ein neu aufgenommenes Darlehen auf ca. 50 T€.
Im Investitionsplan sind, neben den Zahlungen an den WZV von 2,016 Mio. €, 285 T€ für verschiedene Investitionsmaßnahmen in Baumholder, Heimbach und Ruschberg veranschlagt. Weitere Investitionen i.H.v. 50 T€ sind für die Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen und Hausanschlüsse im gesamten Gebiet der VG vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse i.H.v. 320 T€, zinslose Landesdarlehen i.H.v. 371 T€ (beides nur für die Zahlungen an den WZV) und Kredite i.H.v. 1.325 T€.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Wirtschaftsplans 2024 für den Betriebszweig Wasserversorgung.
b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Im Entwurf des Erfolgsplanes für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung sind Aufwendungen i.H.v. 4.506.155 € und Erträge von 4.531.200 € geplant, so dass von einem Überschuss i.H.v. 25.045 € ausgegangen wird. Daher ist nach Auffassung der Werkleitung weder bei der Schmutzwassergebühr noch beim wiederkehrenden Beitrag eine Änderung erforderlich.
Beim Aufwand für den Strombezug ergibt sich eine erhebliche Erhöhung um 140 T€ auf erwartete 400 T€. Die Tariferhöhungen machen sich bei den Löhnen und Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherung mit rd. 156 T€ bemerkbar. Demgegenüber sinken die Abschreibungen um rd. 312 T€. Erhöht werden die Aufwendungen für die Datenverarbeitung (+ 13,5 T€), die bis einschließlich des Jahres 2022 im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrages an die Verwaltung bezahlt wurden. Der Zinsaufwand steigt durch ein neu aufgenommenes Darlehen auf ca. 27 T€.
Die geplanten Investitionsausgaben belaufen sich auf 2,950 Mio. €. Auf den US-Bereich entfallen 1,710 Mio. € die vollständig durch die entsprechenden Baukostenzuschüsse finanziert werden.
1,180 Mio. € entfallen auf Investitionen in den Ortsnetzen Heimbach, Berschweiler, Berglangenbach, Frauenberg, Reichenbach, Baumholder und Ruschberg.
Jeweils 30 T€ sind für Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen und Hausanschlüsse im gesamten Gebiet der VG vorgesehen.
Die auf den Zivilbereich entfallenden Investitionen von 1,240 Mio. € werden komplett kreditfinanziert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Wirtschaftsplan 2024 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.
c) Betriebszweig Erneuerbare Energien
Im Entwurf des Erfolgsplanes für den Betriebszweig Erneuerbare Energien sind Erträge von 12.800 € und Aufwendungen von 9.800 € und geplant, so dass von einem Überschuss von
3.000 € ausgegangen wird.
Investitionen sind in einer Größenordnung von 500.000 € eingeplant. Sie werden voll über Kredite finanziert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des Wirtschaftsplan 2024 für den Betriebszweig Erneuerbare Energien.
TOP 7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung der VG Baumholder für das Jahr 2024 - Wirtschaftspläne der VG-Werke und Anpassung des Stellenplans |
Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist notwendig um den Wirtschaftspläne der VG-Werke mit ihren Festsetzungen Rechtskraft zu verleihen. Insbesondere bildet die Nachtragshaushaltssatzung die Rechtsgrundlage für die Erhebung der einmaligen und laufenden Entgelte des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung. Weiterhin enthält sie die Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten.
Zu den Inhalten der Wirtschaftspläne wird auf die Beratungen im Werksausschuss am 01. Februar 2024 verwiesen.
Die Änderungen im Stellenplan dienen der Anpassung an zwingende tarifliche Änderungen und aktuelle personelle Entwicklungen.
Es ergab sich eine eingehende Diskussion, in der moniert wurde, dass die Nachtragshaushaltssatzung und insbesondere der Stellenplan nicht im HFA vorberaten wurde.
Es wurde vorgeschlagen, die von der Verwaltung als notwendig erachtete zusätzliche Stelle in der EDV-Administration zunächst aus dem Entwurf zu streichen und das Ergebnis der Personalbedarfsberechnung abzuwarten.
Dies fand einhellige Zustimmung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt das beigefügte Preisblatt und den beigefügten Entwurf als Nachtragshaushaltssatzung.
TOP 8. | Übertragung von Investitionsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 |
Gemäß § 17 Abs 2 GemHVO können Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in das Folgejahr übertragen werden. Dadurch erhöhen sich die Ermächtigungen des Folgejahres.
In der beigefügten Übersicht sind die möglichen Übertragungen aufgeführt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die aus der beigefügten Übersicht ersichtlichen Restmittel in das Haushaltsjahr 2024 in vollem Umfang zu übertragen.