Trinkwasser-Abkochgebot

Aktuell: Trinkwasser-Abkochgebot
- betrifft nur den Breitsesterhof

Trinkwasser muss abgekocht werden

Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers im Hochbehälter Breitsesterhof wurden Enterokokken festgestellt.

Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für den Breitsesterhof.

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

- zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)

- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke

- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst

- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden

- zum Zähneputzen und zur Mundpflege

- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)

- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.


Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter,

Tel.: 06783 / 8141 oder 06783 / 18 87 13

Verbandsgemeindewerke Baumholder, 11.10.2024