Zum 01. August 2021 werden Änderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sowie der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) in Kraft treten, deren Ziel unter anderem die Einführung eines digitalen Bauantragsverfahrens ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld weist jedoch darauf hin, dass auch nach dem 31. Juli 2021 vorerst alle Bauanträge, die in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Nationalparklandkreises Birkenfeld fallen, gemäß § 1 Abs. 9 Satz 2 der ab 01.08.2021 gültigen BauuntPrüfVO, wie bisher in Papierform bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen einzureichen sind, weil dies aus technischen Gründen derzeit noch erforderlich ist. Dies gilt auch für Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren.