Hinweis vom Ordnungsamt


Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Baumholder


Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals daraufhin, dass in der Verbandsgemeinde Baumholder auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Desweiteren haben Halter/innen  von Hunden dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter/innen unverzüglich verpflichtet.

Wir fordern alle Hundehalter/innen auf sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten und weisen vorsorglich darauf hin, dass Verstöße mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.