Rückweiler

Gemeinderat Rückweiler

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Rückweiler am 21.06.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen seitens der Einwohner gestellt.

TOP 2.

Bebauungsplan "Wohngebiet Auf Raunen"

1.         Beschluss zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen

2.         Beschluss zur Billigung des überarbeiteten Entwurfes und der Erweiterung des Geltungsbereiches

3.         Beschluss zur erneuten Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit

4.         Beschluss zur erneuten elektronischen Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler hat in seiner Sitzung am 22.05.2022 gem. §2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Wohngebiet Auf Raunen“ aufzustellen.

In seiner Sitzung am 22.05.2022 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Auf Raunen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A,) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand von 02.06.2022 bis 04.07.2022 statt. Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zur vorgelegten Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert.

Nach der Durchführung der Offenlage ergaben sich neue Aspekte. (Beschluss vom 04.04.2024, TOP 7)

Auf Basis dieser Erkenntnisse muss der Bebauungsplan angepasst und gemäß §4a Abs.3 BauGB i.V.m. §13a BauGB, §13 BauGB und §3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Planes und der Begründung erneut öffentlich ausgelegt werden.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern, die Planung anzupassen sowie eine Vorprüfung gem. § 215a BauGB durchzuführen.

Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan überarbeitet und ergänzt. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf vom 11.04.2022 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Erweiterung Geltungsbereich zur Einbeziehung des Kreuzungsbereiches zum Anschluss des Plangebietes an die K61
  • Formulierung von Ausgleichmaßnahmen aufgrund der Inanspruchnahme eines FFH-Lebensraumtyps

Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiterhin vorsorgliche Hinweise in den Bebauungsplan übernommen.

Im Zuge der Offenlage gingen -entsprechend der Anlage 3- zahlreiche Stellungnahmen ein, die vom Ortsgemeinderat entsprechend zu würdigen sind. Es handelt sich hierbei um die Punkte

Nr. 4; 7; 21; 23; 24; 28; 37; 38; 45; 51; B1 und Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss:

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage 3 sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
  2.  Der Ortsgemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten, überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes inklusiv der Erweiterung des Geltungsbereichs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil der Begründung (Teil B).
  3.  Der Ortsgemeinderat beschließt gem. §13a BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB die erneute Veröffentlichung, gem. §4a Abs.3 BauGB, des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit.
  4.  Der Ortsgemeinderat beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden gemäß §4 Abs.2 BauGB und §2 Abs.2 BauGB i.V.m. §3 Abs.2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet bzw. der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

TOP 3.

Projekt: Barrierefreie Gehwege auf dem Friedhof "OIE aktiv vor Ort"

Sachstand:

In der Ortsgemeinderatssitzung am 09.11.2023 beschloss der Rat;
Angebote/Kostenschätzung zur Ausführung der Pflasterarbeiten einzuholen, parallel die Förderung eines Projektes durch die Aktion „OIE vor Ort“, zu beantragen und nach Vorliegen der Ergebnisse in einer separaten Sitzung über das weitere Vorgehen zu beraten. Der Antrag auf Förderung des Projektes „OIE aktiv vor Ort“ wurde im Frühjahr 2024 positiv beschieden. Der Ortsgemeinde stehen für die Umsetzung des Projektes „Barrierefreie Gehwege auf dem Friedhof“ 2.000 € bewilligte Fördermittel zur Verfügung. Nach Kostenschätzung werden ca. 4.500 € Materialkosten inkl. Lieferungen/Entladung und MwSt. für alle Gehwege im unteren Teil des Friedhofes (200 qm Pflasterfläche) benötigt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

In das Projekt „Barrierefreie Wege Friedhof“ mit der finanziellen Förderung durch die OIE in Eigenleistung umzusetzen. In Eigenleistung mit Arbeitseinsätzen unter Beteiligung der Einwohner sollen schnellst möglichst die Wege im unteren Teil des Friedhofes gepflastert werden.

TOP 4.

Aufstellung von Warenautomaten

Sachstand:

Im Dorferneuerungskonzept ist unter anderem über das Aufstellen von Warenautomaten diskutiert wurden und Teil des Konzeptes. Anfragen an Betreiber von Warenautomaten blieben bis jetzt ohne Interessenbekundung. Herr Andreas Schwan aus Rückweiler beantragt das Aufstellen von Warenautomaten. Inhalt der Warenautomaten soll sich auf ein Warenangebot regionaler Produkte konzentrieren. Bevorzugter Aufstellungsort, im Bereich Dorfplatz Mitte - Bushaltestelle.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

Das Aufstellen von bis zu zwei Warenautomaten, wenn möglich innerhalb der Bushaltestelle (linker Abschnitt) bautechnisch, unter Einhaltung der Auflagen zum Aufstellen von Warenautomaten. Vorausgesetzt die Auflagen der Aufstellung werden eingehalten und die Stromversorgung wird separat, zu Lasten des Betreibers, abgerechnet, steht von seitens des Ortsgemeinderates einer Aufstellung und des Betreibens von bis zu zwei Automaten nichts entgegen. Der Ortsgemeinde entstehen keine Verpflichtungen oder Haftungen.

TOP 5.

Nebenkostenpauschale - Nutzung Dorfgemeinschaftshaus durch kath. Kirchengemeinde Heide Westrich St. Franziskus

Sachstand:

Am 19.02.2024 fand im Pfarrhaus in Rückweiler ein Gespräch über die Nutzung des DGH durch die Pfarrei Heide Westrich St. Franziskus statt. An diesem Gespräch haben teilgenommen Pfarrer Linnartz, Verwaltungsratsmitglied Kerstin Müller, Rendant Marius Richter, Beigeordneter Manuel Lambert und der Ortsbürgermeister Lutz Altekrüger. Es wurde über die derzeitige Nutzung des DGH und die damit verbunden Nebenkosten gesprochen. Aus Sicht der Pfarrei entspricht die Pauschale von 1.000 €, gemäß der Vereinbarung vom 13.08.2018 nicht der aktuellen Nutzung der Räumlichkeiten und sollte angepasst werden. Bereits 2022 kündigte Herr Pfarrer Linnartz an die Nebenkostenzahlung zu halbieren zu wollen. Ein durch den Ortsbürgermeister gewünschtes und mehrfach eingefordertes Gespräch fand bis zum Februar diesen Jahres nicht statt. Die Nutzung des DGH durch die Kath. Kirchengemeinde ist bis auf den Wegfall des Heimatabends und Erntedankfestes seit 2023, unverändert. Das DGH wird durch Kirchenchor wöchentlich, Seniorentreff monatlich genutzt. Veranstaltungen der kath. Kirchengemeinde haben seit Corona und der regionalen Veränderungen der Struktur der Kirchengemeinde nicht mehr stattgefunden.

Die Ortsgemeinde hat trotz der steigenden Energiepreise der letzten Jahre die Nebenkosten nicht angehoben. Eine separate Verbrauchsmessung von Strom, Öl und Wasser für die Nutzung der kath. Kirchengemeinde ist nicht möglich. Die Kosten für die Reinigung sind in der Pauschale enthalten und unverändert.

Über eine beabsichtigte Reduzierung des Betrages der Nebenkosten von 1.000 € auf 750 € wurde in der Beratung am 19.02.2024 gesprochen. Der Ortsbürgermeister kündigte an, die Absicht der kath. Kirchengemeinde zur Reduzierung der Nebenkosten mit dem Gemeinderat zu besprechen und darüber zu beschließen.

Beschluss:

Nach intensiver Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, auf der Grundlage der bestehen Nebenkostenregelung, ohne eine nachvollziehbare Begründung einer Reduzierung des Betrages, der Absicht der kath. Kirchengemeinde nicht zu entsprechen. Eine Zustimmung zur Senkung der Nebenkostenpauschale wird nicht erteilt.

TOP 6.

Verabschiedung von Ratsmitgliedern

Aus dem Ortsgemeinderat wurden offiziell verabschiedet:

Marco Gutendorf, war Ratsmitglied vom 28.11.2016 bis 15.07.2024 (7,5 Jahre)

Tobias Schäfer, war Ratsmitglieder vom 01.06.2014 bis 15.07.2024 (10 Jahre)

Dieter Keller, war Ratsmitglied vom 09.07.2009 bis 15.07.2024 (15 Jahre) davon vom 02.02.2012 bis 15.07.2024 1. Beigeordneter (12,5 Jahre)

Eine interne Verabschiedung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.