Gemeinderat Rohrbach


Öffentlicher Teil

TOP 4.

Prüfung der Jahresrechnung 2023 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied Helmut Scherer.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rohrbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2023 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das von der Verwaltung erstellte Jahresabschlussbuch wurde den Ratsmitgliedern vorab übersandt. Aus dem Jahresabschlussbuch ist u.a. folgendes zu entnehmen.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2023 betrug 1.648.896,59 €.

Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 969.482,94 € aus.

Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 3.049,54 € erhöht.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde auf insgesamt 265.611,06 €.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Der noch laufende Investitionskredit bei der Kreissparkasse mit einer Restschuld zum 01.01.2023 i.H.v. 53.640,14 € wurde planmäßig um 3.654,09 € getilgt. Der im Jahr 2016 aufgenommene Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 12.000 € wurde um 1.500 € getilgt (Restschuld 3.375 €). Im Jahr 2017 wurde ein weiterer Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 16.000 € aufgenommen, dieser wurde um 2.000 € getilgt (Restschuld 6.500 €). Zu den noch bestehenden Investitionskrediten wurde im Jahr 2018 ein weiterer Investitionskredit bei der KfW-Bank i.H.v. 163.400 € aufgenommen, welcher ab dem Jahr 2023 mit einer Tilgungsleistung i.H.v. 9.612 € abgezahlt wird (Restschuld 134.564 €).

Gegenüber den Kreditinstituten bestehen demnach Verbindlichkeiten i.H.v. 194.425,05 € (Stand 31.12.2023). Gegenüber dem Einheitskonto besteht eine Verbindlichkeit von 51.670,56 €.

Die übrigen Verbindlichkeiten i.H.v. 19.170,87 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich bestehen i.H.v. 2,41 €. Sonstige Verbindlichkeiten bestehen i.H.v. 346,99 €.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 502,55 € auf die Steuern des privaten Bereichs.

Die Sonderposten haben sich um 52.060,23 € auf 393.996,04 € erhöht.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 19.555 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 19.555 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.

Im Bereich „Feldwegeunterhaltung“ ergab sich im Jahre 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von 1.316,87 €, welcher der Sonderrücklage, zuzüglich der Zinsen i.H.v. 114,38 € entnommen wurde. Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2023: 16.686,74 €.

Bei den Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen ergaben sich insgesamt Zugänge in Höhe von 1.041,30 €. Diese stammen aus dem Erlös Adventstreffen (771,30 €), Gebühren zur Nutzung der Ralleyteststrecke (250 €) und aus einer Spende (20 €), welche zugunsten der Ausstattung des DGH zu verwenden ist. Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge in Höhe von 2.100 €. Weiterhin wurde der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ in Höhe von 18.197 € aufgelöst.

Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v.19.304 € gebildet.

Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2023 betrug 1.616.948,95 €.

Zugänge ergaben sich durch die Maßnahme Radweg i.H.v. 223.177,08 €.

Abgänge ergaben sich keine.

Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 151.355,82 € vermindert.

Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Rohrbach Finanzanlagen in Höhe von 3.000,00 €. Hierbei handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“.

Das Umlaufvermögen weist Forderungen der Ortsgemeinde mit einem Betrag von 28.346,24 € aus.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.049,54 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag von 29.865 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 32.914,54 €.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 275.205,45 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge i.H.v 20.185,45 € gegenüber dem Planansatz.

Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande:

  • Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – vom öffentl. Bereich/Bund

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 272.156,11 € verbucht werden. Das sind 12.728,89 € weniger als im Planansatz.

Einsparungen konnten hauptsächlich bei folgenden Positionen erzielt werden:

  • Sonstige laufenden Aufwendungen rd. 11.600 € unter dem Ansatz

Die Unterhaltung des Friedhofes schloss mit einem Überschuss i.H.v 15.114,55 €, die Unterhaltung des DGH mit einem Fehlbetrag i.H.v. 10.943,25 €. Der Forstetat schloss mit einem Überschuss von 1.925,02 € ab.

In der Finanzrechnung wird ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 15.756,53 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag i.H.v. 57.545 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 41.788,47 €.

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Rohrbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 74.350 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 74.350 € aus der Förderung vom Landesbetrieb Mobilität RLP (für den Radweg), i.H.v. 500 € aus Grabnutzungsentgelten und i.H.v. 1.041,30 € zugunsten der Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses.

Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 111.624,17 € getätigt. Diese stammen aus dem Ausbau Feldwirtschaftsweg zur Heide als Radweg.

Finanzierungstätigkeiten der Ortsgemeinde Rohrbach beliefern sich auf die Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten i.H.v. 16.766,09 €.

Beschluss

a) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

b) Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Rohrbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.

c) Dem im Jahre 2023 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu a-c):

Der Ortsbürgermeister Bernhard Sauer, der Erste Beigeordnete Ignatius Forster und der Beigeordnete Ingo Krummenauer haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

 

TOP 5.

Zustimmung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Die in Reichenbach ansässige Firma Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen beabsichtigt den Standort „Reichenbacher Höfe“ im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können. Herr Andre Dunkel als Vorhabenträger hat mit den Ortsgemeinden Heimbach, Reichenbach und der Verbandsgemeinde Baumholder am 03.04.2022 einen entsprechenden „Städtebaulichen Vertrag“ abgeschlossen.

In dem Vertrag wurde vereinbart, dass sämtliche Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden. Zur Realisierung des Gesamtprojektes ist ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan zu ändern. Diese vorbereitenden Arbeiten wurden alle durchgeführt, so dass die Ortsgemeinden Heimbach und Reichenbach am 13.12.2023 dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ zustimmten.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2023 wurde der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ zugestimmt

Da durch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ die Grundzüge der Gesamtplanung des Flächennutzungsplanes berührt sind, bedarf die Teiländerung gemäß §67 Abs.2 Satz 2 GemO noch der Zustimmung der Stadt und der Ortsgemeinden.

Beschluss:

Der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ wird zugestimmt.