Hahnweiler

Gemeinderat Hahnweiler

Pressemitteilung

Öffentlicher Teil

TOP 4.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2024

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2024:

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Erträgen i.H.v. 

1.173,00 €
und Aufwendungen i.H.v
1.031,00 €geplant.
Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. :142,00 €gerechnet.

Die im Jahr 2024 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2024 nicht zu.

TOP 5.

Prüfung der Jahresrechnung 2023 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Beigeordnete Jens Cloos.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnweiler hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hahnweiler für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2023 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das Vermögen der Ortsgemeinde Hahnweiler zum 31.12.2023 betrug 1.312.759,25 €.

Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 796.626,07 € aus.

Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 15.442,69 € erhöht.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde auf insgesamt 118.051,62 €.

Aufgrund der Kosten für die Erneuerung des DGH wurde im Jahr 2018 ein weiterer Kredit bei der KfW-Bank i.H.v.  175.000,00 € aufgenommen. Nach der Tilgung im Jahr 2023 i.H.v. 21.876 € beläuft sich die Restschuld zum Ende des Jahres auf 87.496 €.

Somit belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten zum Ende des Jahres auf insgesamt 87.496 €.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 507,18 € auf bereits gezahlte, aber noch nicht fällige Steuerforderungen.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 13.291 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 6.561,12 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.

Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ zum 31.12.2023 beträgt 18.089,05 €.

Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge in Höhe von 5.161,08 €. Weiterhin wurden Grabnutzungsentgelte in Höhe von 28.293,88 € aufgelöst.

Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2023 betrug 1.047.813,91 €. Zugänge ergaben sich durch die Anschaffung eines Druckers für das Dorfgemeinschaftshaus (379,99 €).

Die planmäßigen Abschreibungen haben das Sachanlagevermögen i.H.v. 32.864,98 € gemindert.

Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Hahnweiler Finanzanlagen in Höhe von 3.350,00 €. Der Anteil an der Kreissiedlungs GmbH beträgt 350,00 €, der Anteil an der Anstalt öffentlichen Rechts „Energieprojekte Baumholder“ beträgt 3.000,00 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres um 8.402,95 € auf 260.477,95 €. Der größte Teil des Umlaufvermögens bilden die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i.H.v. 241.433,09 €. Bei den restlichen Forderungen handelt es sich größtenteils um Beträge, welche Ende des Jahres 2023 gebucht wurden und erst im Folgejahr fällig wurden.

Der verbleibende aktive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich in voller Höhe von 708,14 € auf die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters sowie auf die laufenden Ehrensoldverpflichtungen für den Monat 01/2024, da diese nach dem geltenden Beamtenrecht bereits im Dezember 2023 zu zahlen sind.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 281.227,29 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 47.209,29 €.

Mehrerträge gab es hauptsächlich bei der Schlüsselzuweisung A (rd. 11.500 €), der Schlüsselzuweisung B (rd. 11.200 €) und durch die Auflösung des SoPo Grabnutzungsentgelte (rd. 21.200 €).

Mindererträge ergaben sich hauptsächlich bei der Gewerbesteuer (rd. 14.400 €).

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 265.784,60 € verbucht werden. Das sind 23.697,60 € mehr als veranschlagt.

Mehraufwendungen ergaben sich bei folgenden Positionen:

  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen rd. 19.000 €,
  • Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen rd. 11.400 €

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Hahnweiler konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.841,72 € verbuchen. Diese entfallen in voller Höhe auf Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte.

Investitionsauszahlungen wurden in Höhe von 383,12 € getätigt. Diese entfallen auf die Anschaffung eines Druckers für das Dorfgemeinschaftshaus.

Weiterhin wurden Tilgungsleistungen i.H.v. 21.876 € geleistet.

Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 44.446,96 € abzüglich der Tilgungsleistungen i.H.v. 23.876 € ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 20.570,96 €. Der Stand auf dem Einheitskonto zum 31.12.2023 beträgt 241.433,09 €.

Beschluss:

  1. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.
  2. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Hahnweiler wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.
  3. Dem im Jahre 2023 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu 1-3):

Der Ortsbürgermeister Heiko Bier und der Erste Beigeordnete Jürgen Griebel haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

Zu 3): Julian Bier hat gemäß § 22 GemO kein Stimmrecht.

TOP 6.

Übernahme der Patenschaft zwischen Heide Gemeinden und des in Baumholder stationierten 95th Combat Sustainment Support Bataillon

Über den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und im Zusammenwirken mit dem Büro PA der Stationierungskräfte in Baumholder wurde der Wunsch und das Interesse an einer Patenschaft mit dem, vor einem Jahr neuaufgestellten 95th Combat Sustainment Support Bataillon, an die Heidegemeinden herangetragen.

Es bestehen bereits feste freundschaftliche Beziehungen zwischen der Stadt Baumholder und den in Baumholder stationierten Einheiten.

Erste Gespräche zwischen der Bataillonsführung und den Bürgermeistern der Heidegemeinde haben stattgefunden.

Der Fokus einer Partnerschaft liegt nicht im repräsentativen Bereich, sondern in der Vernetzung aller gesellschaftlichen Bereiche. Baumholder bleibe auch künftig für die amerikanischen Streitkräfte einer der größten Stationierungsorte außerhalb der USA und innerhalb Europas.

Die Patenschaft soll vor allem den Austausch und die Begegnung zwischen jungen Deutschen und US-Amerikanern fördern. Den Angehörigen der US-Streitkräfte können somit die Kultur und Geschichte unserer Region und der temporären Heimat der Soldatinnen und Soldaten nähergebracht werden, aber auch umgekehrt. Im Vordergrund steht daher die Kontaktpflege auf humanitärem, kulturellem, touristischem, sportlichem und bildungspolitischem Gebiet. In der Praxis heißt das, die Teilnahme an Veranstaltungen und Vorhaben auf beiden Seiten der Partner. Gemeinsames Miteinander durch Integration, Verständnis und das Vermitteln des Gefühls willkommen zu sein. Finanziell werden die Ortsgemeinden bei Bedarf über das Förderprogram WIR (Willkommen in Rheinland-Pfalz) unterstützt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

die Patenschaft mit dem 95th Combat Sustainment Support Bataillon zusammen mit der Ortsgemeinde Rohrbach, Rückweiler und ggf. Leitzweiler einzugehen.

Nächster Schritt ist das Vorstellen der Ortschaften. Eine offizielle Patenschaftsgründung ist noch im ersten Halbjahr 2024 vorgesehen.

TOP 7.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hahnweiler für die Jahre 2024 und 2025

Zusammenfassung des 1. Planjahres des Doppelhaushaltes (2024)

Bei Erträgen von 273.790 € und Aufwendungen von 287.891 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 14.101 € ab.

Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2023. Größere Abweichungen ergeben sich bei folgenden Produkten:

  • 3655, Tageseinrichtung für Kinder; Förderung anderer Träger: Nach der kommenden Neuregelung der Kindergartenfinanzierung innerhalb der VG Baumholder, wird die Finanzierung des Kindergartens Rückweiler nicht mehr über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage erfolgen, sondern über eine Kostentragungsvereinbarung. Die Ortsgemeinden Berglangenbach, Leitzweiler, Rohrbach, Rückweiler und Hahnweiler haben demnach zukünftig die ungedeckten Kosten der Einrichtung zu tragen. Im Haushaltsplan wurde ein Kostenbeitrag i.H.v. 24.500 € veranschlagt.
  • 5530, Friedhofs- und Bestattungswesen: Die Grabnutzungsentgelte wurden in 2023 komplett aufgelöst. Ab 2024 werden diese unter dem Konto 432240 im Ergebnishaushalt geführt.
  • 5551, Kommunale Forstwirtschaft: Übernahme des Forstwirtschaftsplanes 2024 mit einem voraussichtlichen Überschuss i.H.v. 142 €.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 22.235 €. Die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen belaufen sich auf 34.643 €. Somit ergibt sich ein nichtzahlungswirksamer Nettobelastung i.H.v. 12.408 €.

Aus der Summe des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (3.200 €) und dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (44.500 €) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 47.920 €.

Durch den Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 47.920 € und dem negativen Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten i.H.v. 21.876 € ergibt sich eine Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 69.796 €.

Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Hahnweiler im Jahre 2024 nicht in der Lage eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften.

Folgende Investitionseinzahlungen sind veranschlagt:

  • Produkt 5410: Zuwendung für die Umgestaltung der Straßenbeleuchtung auf LED i.H.v. 7.000 €

Dem gegenüber stehen folgende Investitionsauszahlungen:

  • Produkt 5410: Umgestaltung der Straßenbeleuchtung auf LED i.H.v. 16.500 €
  • Produkt 5731: Platzgestaltung am Dorfgemeinschaftshaus i.H.v. 30.000 €
  • Produkt 5731: Bestuhlung im Dorfgemeinschaftshaus i.H.v. 5.000 €

Zusammenfassung des 2. Planjahres des Doppelhaushaltes (2025)

Bei Erträgen von 273.782 € und Aufwendungen von 256.868 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 16.914 € ab.

Die Planansätze für das Jahr 2025 entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2024.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 22.227 €. Die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen belaufen sich auf 34.642 €. Somit ergibt sich eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 12.415 €.

Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (28.170 €) und dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen (568 €) ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 27.602 €.

Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 27.602 € und dem negativen Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 21.876 € (Tilgungsleistungen) ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 5.726 €.

Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Hahnweiler im Jahre 2025 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 5.702 € zu erwirtschaften.

Beschluss:

Der OG-Rat Hahnweiler beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 in der vorgetragenen Form und Fassung.

TOP 8.

Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.