Eckersweiler

Gemeinderat Eckersweiler

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler am 04.06.2024

Öffentlicher Teil

TOP 5.Prüfung der Jahresrechnung 2023 und Entlastungserteilung
a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste Ratsmitglied Klaus Theis.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eckersweiler hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung - den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Eckersweiler für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2023 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2023 betrug 1.760.588,72 €.

Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 1.515.781,52 € aus.
Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 63.433,59 € erhöht.

Die Sonderposten haben sich um 22.652,07 € auf 209.465,76 € vermindert.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 13.460,00 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.
Zugänge ergaben sich i.H.v. 2.288,93 €.
Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 6.676,00 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.
Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2023: 59.041,22 €.
Der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ wurde in Höhe von 4.805 € aufgelöst.

Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v. 33.399 € gebildet.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Gegenüber den Kreditinstituten bestehen keine Verbindlichkeiten. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird eine Kaution i.H.v. 795,34 € geführt. Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 251,47 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 1.050,51 € auf die Steuern des privaten Bereichs.

Das Sachanlagevermögen erhöht sich um 135.841,92 € auf 1.526.792,95 €. Zugänge ergaben sich durch die Sicherheitsleistung für die Zwangsversteigerung ehem. Anwesen Theiß Hauptstr. 11 i.H.v. 2.900 € und durch die Erschließung des Neubaugebiets „Am Krehling“ i.H.v. 170.171,94 €.
Abgänge ergaben sich keine.
Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 37.230 € vermindert.

Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Eckersweiler Finanzanlagen in Höhe von 3.700,00 €. Hierbei handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“ in Höhe von 3.000,00 € und um die Geschäftsanteile an der „Kreissiedlungsgesellschaft mbH“ in Höhe von 700,00 €.

Das Umlaufvermögen weist die Forderungen der Ortsgemeinde zum 31.12.2023 aus:

Das Umlaufvermögen vermindert sich zum Ende des Haushaltsjahres um 95.624,27 € auf 229.736,88 €. Der größte Teil des Umlaufvermögens bilden die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i.H.v. 219.857,33 €. Bei den restlichen Forderungen handelt es sich größtenteils um Beträge, welche Ende des Jahres 2023 gebucht wurden und erst im Folgejahr fällig wurden.
Der verbleibende aktive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich in voller Höhe von 358,99 € auf die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters sowie auf die laufenden Ehrensoldverpflichtungen für den Monat 01/2024, da diese nach dem geltenden Beamtenrecht bereits im Dezember 2023 zu zahlen sind.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 309.835,50 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 56.671,60 €.

Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande:

  • Gewerbesteuer rd. 5.900 €
  • Schlüsselzuweisung A rd. 15.500 €
  • Schlüsselzuweisung B1 rd. 9.000 €
  • Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke - vom öffentl. Bereich/Bund rd. 6.400 €

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 146.401,91 € verbucht werden. Das sind 7.926,09 € weniger als im Planansatz.


Einsparungen konnten hauptsächlich beifolgenden Positionen erzielt werden:Personal- und Versorgungsaufwendungen rd. 8.600 € unter dem Ansatz.

Die Unterhaltung des Friedhofes belastete die Gemeinde mit 2.220,60 €; die Unterhaltung des DGH mit 15.946,08 €. Der Forstetat schloss mit einem Überschuss von 8.129,14 € ab.

In der Finanzrechnung wird ein Fehlbetrag von 101.375,86 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Überschuss i.H.v. 13.645 € ausging, bedeutet dies eine Verschlechterung um 115.020,86 €

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Eckersweiler konnte in diesem Jahr Investitionseinzahlungen i.H.v 44,94 verbuchen. Diese stammen in voller Höhe aus der Umlegung „Am Krehling“ (Geldausgleich für Zuteilung Flurstück 59 und 63/1).
Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 173.071,92 € getätigt. Diese stammen i.H.v. 2.900 € aus der Sicherheitsleistung für die Zwangsversteigerung ehem. Anwesen Theiß, Hauptstr. 11 und i.H.v. 167.598,07 € aus der Erschließung Neubaugebiet "Am Krehling" - Kosten für Umlegungsverfahren.

Finanzierungstätigkeiten gab es keine, da die Ortsgemeinde Eckersweiler keine Kredite aufgenommen hat.

Das älteste Ratsmitglied wird beauftragt, im öffentlichen Teil die folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

Beschluss:
a)    Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.
b)    Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Eckersweiler wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.
c)    Dem im Jahre 2023 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Erste Beigeordnete Manuel Neu, sowie der Beigeordnete Uwe Nekel haben bei der Beschlussfassung gem. § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Punkte beraten und beschlossen:

  • Finanzierung Neubaugebiet und Vergabe der Planungsleistungen 1-4
  • Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2023
  • Anschaffung von Geräten für den Bauhof
  •  Wartungsvertrag Dorfgemeinschaftshaus