Abwassergebühr

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Baumholder

    Die Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung finden Sie unter § 7 Gebühren und Beiträge in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder.

    Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Auskünfte erhalten Sie bei der für die Abwasserbeseitigung an Ihrem Wohnort zuständigen Stelle.

    Das kann sein:

    • ein Abwasserzweckverband
    • die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindewerke
    • die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindeverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende