Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Baumholder

    Wahlhelferinnen und -helfer gesucht

    für die aktuell anstehende Bundestagswahl am 24.09.2017 suchen wir immer noch freiwillige Helferinnen und Helfer die bei der Durchführung der Wahl in einem Wahllokal in der Stadt Baumholder mitwirken wollen.

    Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

    Information-Wahlhelfer

    oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder.

    Wer helfen will kann sich bei der

    Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
    Zimmer 402, Herr J. Illing
    Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
    oder telefonisch 06783 / 8113
    oder e-Mail j-illing@vgv-baumholder

    melden.


Zuständige Abteilungen