Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Leistungsbeschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Rita GosertStv. Fachbereichsleiterin des FB 4 (Bürgerdienste)